Beschäftigungsausschuss: Das Unternehmensrechtspaket

 12. Juli 2018

Das wichtigste ist, dass wir diesen Vorschlag nun haben und das wir Rechtssicherheit haben. Absolute Rechtssicherheit und dass wir Maßnahmen zum Schutz, der wichtigsten Stakeholder eines Unternehmens etablieren. Den Beschäftigten, Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern. Das ist ein Ansatz den ich immer verfolgt habe und auch nicht verstecken werde. Die Fragen und die Themen die ich gerne auf den Tisch bringen würde, wo wir der Sache näher auf den Grund gehen sollten. Das Thema welches wir dringlichst begutachten sollten ist das der künstlich geschaffenen Geschäftskonstrukte. Wir sind momentan mit der Situation im Unternehmensrecht konfrontiert, die nur mehr kompliziert und verwoben ist. Situationen in denen Unternehmen einfach umziehen, ihre Sitze verschieben und niemand weiß wie das nun passiert. Also was wir brauchen: Einfachheit und mehr Klarheit! Wir müssen klären und dabei versichern können, dass sich keine neuen und weiteren künstlichen Geschäftskonstrukte zukünftig entwickeln, aufgrund der Unternehmensfreizügigkeit. Und deswegen, denke ich was die Kommission mehr oder weniger nun vorgeschlagen hat, ist etwas was wir unterstützen können. Die Frage ist nur ist es nicht das Wichtigste, dass wir einen Fokus auf die tatsächlichen Geschäftspraktiken eines Unternehmens legen? Worin liegt die tatsächliche aktive Geschäftspraktik des Unternehmens? Und analysieren dann daraufhin den Grund, warum Unternehmen wandern.

[su_youtube url=“https://youtu.be/Yves9DeBBe8″]