Im Februar habe ich folgende Anfrage bezüglich der Überarbeitung der Richtlinien über das Gesellschaftsrecht in der EU gestellt:
In den vorangegangenen Jahren hat die EU verschiedene Rechtsvorschriften im Bereich des Gesellschaftsrechts in der EU erlassen. Diese Rechtsvorschriften hatten wesentliche Auswirkungen auf das Unternehmensmodell und spielen eine bedeutende Rolle für die Beteiligung der Arbeitnehmer, die Arbeitnehmerrechte, die langfristige Strategie von Unternehmen usw. Die Rechtsvorschriften müssen jedoch überarbeitet werden, um das Gesellschaftsrecht in der EU an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen und für eine sozial verträgliche und nachhaltige Entwicklung in diesem Bereich zu sorgen.
Die Kommission wird ersucht, Angaben zu den folgenden Richtlinien zu machen:
Richtlinie 2009/109/EG, Richtlinie 2007/63/EG, Richtlinie 2007/36/EG, Richtlinie 2006/68/EG, Richtlinie 2005/56/EG, Richtlinie 2004/25/EG, Richtlinie 2003/58/EG, Richtlinie 2001/86/EG, Achte Richtlinie 84/253/EWG des Rates, Siebente Richtlinie 83/349/EWG des Rates, Vierte Richtlinie 78/660/EWG des Rates, Sechste Richtlinie 82/891/EWG des Rates, Richtlinie 2011/35/EU, Zweite Richtlinie 77/91/EWG des Rates, Richtlinie 2009/101/EG und Richtlinie 2001/23/EG.
1. Wann beabsichtigt die Kommission, diese Richtlinien zu überarbeiten?
2. Kann die Kommission angeben, welche Dienststellen für die entsprechenden Richtlinien zuständig sind?
Antwort von Frau Jourová im Namen der Kommission (22.5.2015)
Die Kommission ist der Ansicht, dass die Anliegen der verschiedenen Interessengruppen und die Arbeitnehmerrechte im Regelungsrahmen für das Gesellschaftsrecht in der EU entsprechend berücksichtigt werden. Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Gesellschaften wird in speziellen Rechtsakten geregelt. Folgende Projekte betreffen allgemein die Arbeitnehmerinteressen in Gesellschaften:
— Der Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über Aktionärsrechte[2] beinhaltet Regelungen, die auch auf den Schutz der Interessen der Arbeitnehmer oder künftiger Rentner abzielen, z. B. durch Transparenzanforderungen für Investitionen institutioneller Anleger wie Pensionsfonds oder die Verpflichtung, das Vergütungsverhältnis zwischen Mitgliedern der Unternehmensleitung und Beschäftigten des Unternehmens vorzulegen und zu erläutern.
— Die Kommission prüft außerdem weitere mögliche Maßnahmen zur Förderung verantwortungsvollerer Investitionen, auch in sozialer Hinsicht, im Interesse einer langfristig ausgerichteten, nachhaltigen Wirtschaft.
— In Bezug auf die Arbeitnehmerbeteiligung durch Belegschaftsaktien verweist die Kommission die Frau Abgeordnete auf ihre Antwort auf die mündliche Anfrage O-000002/2015 von Frau Marita Ulvskog während der Tagung des Parlaments im Februar 2015[3] sowie ihre Antwort auf die schriftliche Anfrage E-001329/2015.
Die Überarbeitung der von der Frau Abgeordneten genannten Richtlinien ist im Arbeitsprogramm der Kommission für 2015[4] nicht vorgesehen — Anhang I enthält, gegliedert nach den Prioritäten der politischen Leitlinien von Präsident Juncker[5], jene Initiativen, auf die sich die Kommission 2015 konzentriert. Das Thema Gesellschaftsrecht wird jedoch im Grünbuch „Schaffung einer Kapitalmarktunion“[6] behandelt, insbesondere in Bezug auf grenzüberschreitende Mobilität und Digitalisierung.
Die Kommission übermittelt der Frau Abgeordneten und dem Sekretariat des Parlaments eine Tabelle mit den verlangten Detailinformationen zu den einzelnen Richtlinien.
Siehe Anhang : Anlage
[1] Richtlinie 2001/86/EG; Richtlinie 2003/72/EG; Artikel 16 der Richtlinie 2005/56/EG.
[2] COM(2014) 213.
[3] Mündliche Beantwortung vom 10. Februar 2015.
[4] COM(2014) 910.
[5] Ein neuer Start für Europa: Meine Agenda für Jobs, Wachstum, Fairness und demokratischen Wandel — Politische Leitlinien für die nächste Europäische Kommission. http://ec.europa.eu/priorities/docs/pg_de.pdf.
[6] COM(2015) 63, enthalten im Arbeitsprogramm der Kommission für 2015, Anhang 1, Nr. 9.