Streikrecht international garantieren

 13. Februar 2015

Auf die Straße gehen, um gehört zu werden: Das Recht auf Streik ist für ArbeitnehmerInnen fundamental, um sich gegenüber ArbeitgeberInnen behaupten zu können und muss entsprechend gewahrt werden.

 

In den letzten Jahren sehen wir uns vermehrt mit Entwicklungen und Fällen konfrontiert, die das Streikrecht beschränken und die Bewegung der ArbeitnehmerInnen schwächen. Wie müssen dieser systematischen Untergrabung des fundamentalen, in der Grundrechte-Charta der EU garantierten, Streikrechts seitens diverser Staaten und Organisationen vehement entgegentreten! Eingriffe in das Streikrecht gab es in den letzten Jahren etwa in Griechenland. Aktuellstes Beispiel ist aber die Türkei, wo der Metallerstreik untersagt und dadurch den ArbeitnehmerInnen das Grundrecht auf Streik ganz klar verwehrt wurde.

 

Streit innerhalb der ILO

 

Die internationale Arbeitsorganisation (ILO) ist seit 2012 mit einem internen Konflikt diesbezüglich konfrontiert, was den Anlass zu einer Debatte im Plenum des Europäischen Parlaments war. Denn einerseits bestreitet die Arbeitgeberseite, dass das Streikrecht durch die ILO-Übereinkunft Nummer 87 (Vereinigungsfreiheit) ausreichend gesichert ist. Gleichzeitig blockiert sie Versuche, den Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag anzurufen, um die tatsächliche Rechtslage feststellen zu können. Ich fordere die Arbeitgeberseite der ILO auf, ihre Blockadehaltung zu beenden, um den Weg zum IGH freizugeben!

 

EU-Einfluss nutzen

 

Die EU muss ihren Einfluss geltend machen, um zu verhindern, dass ArbeitnehmerInnen in ihren Grundrechten beschränkt werden und sich für die Prüfung durch den IGH einsetzen. Darüber hinaus muss die EU insbesondere in Handelsabkommen für die effektive Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen stark machen – so etwa bei TTIP: Denn durch dieses undurchsichtige Freihandelsabkommen ist das Schutzniveau der ArbeitnehmerInnen auf beiden Seiten des Atlantik gefährdet. So haben etwa die USA lediglich 2 der 8 ILO-Kernarbeitsnormen ratifiziert. Das ist inakzeptabel!

 

Die Einhaltung des Grundrechts auf Streik ohne Beschränkungen sowie die volle Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen sind zwingend, um die grundlegenden Rechte der internationalen ArbeitnehmerInnen zu sichern! Ich werde keine Unternehmungen unterstützen, die eine Schwächung der ArbeitnerhmerInnen-Position zur Folge haben.