Sozialnormen in Freihandelsverträgen

 19. Januar 2018

In den letzten Jahrzehnten hat die Europäische Union über 70 Freihandelsabkommen abgeschlossen. Wenn neue Abkommen vereinbart werden, müssen wir darauf hinarbeiten, über unsere bilateralen Handelsbeziehungen Menschenrechte zu stärken und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Das Ziel bei zukünftigen Handelsabkommen muss sein, Umwelt-, Konsumenten- und Arbeitnehmerschutznormen verbindlich zu verankern und bereits abgeschlossene Abkommen entsprechend anzupassen.

Auf Druck von uns SozialdemokratInnen im EU-Parlament hat die EU in mehreren Handelsabkommen Nachhaltigkeitskapitel verankert, in dem sozial- und umweltrelevante Aspekte des Handels aufgegriffen und geregelt werden. Die Sozialnormen sind aber leider weiterhin den wirtschaftlichen Agenden nachgereiht. Es ist daher wichtig, an den Defiziten der Nachhaltigkeitskapitel weiterhin zu arbeiten und ein wirksames Modell, welches klare Durchsetzungsregeln und Entschädigungsmöglichkeiten und – als letzte Möglichkeit von Streitbeilegung – Sanktionsmöglichkeiten vorsieht, einzuführen.

Diese Forderung wurde diese Woche im Rahmen einer Aussprache mit der zuständigen Handelskommissarin Cecilia Malmström von meiner Fraktion zum Ausdruck gebracht. Wir brauchen Verbesserungen, greifbare Fortschritte damit die fundamentalen Sozialnormen, die Arbeitnehmerrechte, die Umweltaspekte eingehalten werden und die Vorteile von Handelsabkommen bei allen ankommen und nicht hauptsächlich weiterhin große Unternehmen davon profitieren.