Einigung mit Rat und EU-Kommission – Neues Unternehmensrecht schließt Gesetzeslücken bei Verlegung von Unternehmen und stärkt BeschäftigteEinigung mit Rat und EU-Kommission – Neues Unternehmensrecht schließt Gesetzeslücken und stärkt Beschäftigte
Einen großen Erfolg für neue Regeln für den Umzug von Unternehmen im Binnenmarkt konnte Evelyn Regner als Verhandlerin des EU-Parlaments erzielen. Zum ersten Mal haben sich die EU-Institutionen auf ein Verfahren geeinigt, wenn Unternehmen ihren Sitz innerhalb von Europa wechseln, fusionieren oder sich aufspalten.
„Europa darf kein Selbstbedienungsladen für Konzerne sein, wo sie sich die niedrigsten Steuern, die billigsten Sozialabgaben und die schwächsten Arbeitnehmerrechte aussuchen. Als Chefverhandlerin ist es mir gelungen, den unbefriedigenden Status Quo zu ändern. Firmenkonstruktionen, die nur am Papier entstehen, damit weniger Steuern und weniger Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden müssen, sind in Zukunft zu verbieten. Das ist ein Meilenstein im Kampf gegen Briefkastenfirmen, wenn Unternehmen übe die Grenze gehen“, freut sich Evelyn Regner, SPÖ-Delegationsleiterin im EU-Parlament.
„Das Dranbleiben hat sich ausgezahlt: In den zähen Verhandlungen mit Rat und EU-Kommission habe ich bis zum Schluss für die Rechte der Beschäftigten gekämpft und wirkliche Verbesserungen rausholen können. Die Regeln sind jetzt klar: MitarbeiterInnen haben ein Anrecht auf Information, Konsultation und Mitbestimmung, wenn ein Unternehmen in ein anderes Mitgliedsland zieht“, betont Regner.
Ein fehlender Rechtsrahmen hat den Wildwuchs an Briefkastenfirmen in den letzten Jahrzehnten massiv befördert. Diese Gesetzeslücken werden nun geschlossen. Die Richtlinie zu grenzüberschreitenden Umwandlungen, Fusionen und Spaltungen von Unternehmen sieht ein neues Verfahren vor: Mitgliedstaaten müssen den Wegzug verbieten, wenn die Verlegung missbräuchlich ist und nationale Gesetze umgangen werden. Wenn der Sitz eines Unternehmens verlegt werden soll, braucht es triftigere Gründe als reine Steueroptimierung oder das Umgehen von Sozialstandards.
Das Trilog-Ergebnis muss noch vom EU-Parlament und den Mitgliedstaaten bestätigt werden.