Großer Erfolg für mehr Mitsprache der Belegschaft bei EU-Unternehmensverlegungen

 14. Dezember 2018

Letzte Woche hat der Rechtsausschuss mit einer überwältigenden Mehrheit  meinen Bericht für ein Regulierungspaket für Unternehmen, die in der EU “umziehen” wollen, abgestimmt. Unternehmen dürfen sich im EU-Binnenmarkt derzeit praktisch ungeregelt bewegen und hinziehen wo sie wollen. Es reicht für einen “Umzug” die bloße Registrierung und eine Anschrift in einem anderen EU-Mitgliedsland und eine “Briefkastenfirma” ist gegründet, während die gesamte Produktion und Wirtschaftstätigkeit im Ursprungsland bleibt. So können Unternehmen Steuern oder Sozialstandards umgehen bzw. nach unten drücken. Mit den neuen Regeln werden erstmals EU-weit klare Verfahren eingeführt, denen Unternehmen folgen müssen, wenn sie ihren Sitz in der EU verlegen oder sich aufspalten wollen.

Mitmeinen Änderungsvorschlägen wird erstmals im EU-Gesellschaftsrecht die volleEinbeziehung der ArbeitnehmerInnen im gesamten Prozess sichergestellt. DieBelegschaft muss rechtzeitig informiert und konsultiert werden,Belegschaftsvertreterinnen im Aufsichtsrat und deren Mitbestimmungsrechtemüssen vollständig respektiert werden. Mittel und Ressourcen für dieWahrnehmung dieser Rechte müssen zur Verfügung stehen und die Unternehmenunterliegen hohen Transparenz- und Berichtspflichten.

Unternehmen müssen künftig ihre Verlegung bei der zuständigen Behörde (in Österreich das Firmenbuchgericht) ansuchen und diese muss letztendlich über die Verlegung entscheiden. Wenn künstliche Umgehungskonstrukte entstehen, hat das Firmenbuchgericht ein Veto beim Wegzug eines Unternehmens. Erstmals definiert das EU-Parlament, was “Künstliche Unternehmenskonstrukte”, also Briefkastenfirmen sind und gibt den Mitgliedstaaten Möglichkeiten, diese zu verbieten. Ich konnte auch durchsetzen, dass wenn Unternehmen wegziehen wollen, sie nur dorthin ziehen dürfen, wo sie auch eine echte wirtschaftliche Tätigkeit haben. 

Eine breite Mehrheit hat im Rechtsausschuss meine Änderungen mitgetragen. Damit gehen wir jetzt in die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten. Der österreichische Ratsvorsitz konnte trotz zahlreicher Arbeitsgruppen im Rat noch keine gemeinsame Verhandlungsposition erreichen. 

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