Nationale Wettbewerbsräte sind fehl am Platz

 3. November 2015
Mit dem zweiten Bericht der Präsidenten hat die Kommission ihre Pläne zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion vorgelegt. Initiativen zur Weiterentwicklung der sozialen Dimension der WWU kommen darin – wieder einmal – kaum vor.
Neben der Vollendung der Bankenunion, der Vertiefung der Kapitalmarktunion und Neugestaltung des Europäischen Semesters wird auch eine neue Behörde vorgeschlagen: Ein so genannter nationaler Ausschuss für Wettbewerbsfähigkeit soll in Zukunft die Lohnentwicklungen untersuchen, um dann politische Empfehlungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit zu erteilen. 
 
Zwar wird von der Kommission festgehalten, dass die Wettbewerbsräte die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten Tarifverträge auf den geeigneteren Ebenen auszuhandeln und zu schließen sowie die kollektive Maßnahmen zu ergreifen, unberührt lassen werden. Doch der Druck auf die Regierungen wird steigen, die Empfehlungen umzusetzen.
Ein Mehrwert solcher Wettbewerbsräte lässt sich nicht erkennen. Vielmehr erhöht eine neue  Behörde für Wettbewerbsfähigkeit das Risiko, dass Löhne nur mehr einseitig als Kostenfaktor und als Wettbewerbshindernis betrachtet werden. Im Klartext möchte die Kommission die Strukturreformen, welche sie seit Jahren den Mitgliedsländern verordnet, nun durch nationale Behörden forcieren. Was wir brauchen sind eine institutionelle Stärkung der Gewerkschaften und eine intensivierte Einbindung der Sozialpartner im Vertiefungsprozess der Wirtschafts- und Währungsunion. Neue Wettbewerbsbehörden, welche auf Profitsteigerung von Unternehmen aus sind, sind mehr als fehl am Platz.