Europäischer Behindertenausweis für ein barrierefreieres Europa

 1. Dezember 2023
EU-Parlament begeht erste „Disability Rights Week“ – Rechte von Menschen mit Behinderung im Fokus

Rund um den am kommenden Sonntag, 3. Dezember, stattfindenden Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung organisiert das EU-Parlament die erste „Disability Rights Week“, um den Rechten von Menschen mit Behinderung Aufmerksamkeit zu verschaffen. Evelyn Regner, Vizepräsidentin des EU-Parlaments und Gewerkschafterin, sagt: „Bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention haben wir in der gesamten EU enormen Aufholbedarf, Österreich sticht hier laut Bericht des UN-Fachausschusses sogar besonders negativ hervor. Barrierefreiheit und Inklusion sind noch lange nicht Realität. Über 10 Jahre nach Inkrafttreten der Konvention ist das ein ernüchternder Befund. Das EU-Parlament legt deshalb erstmals einen ausschussübergreifenden Fokus auf das Thema, im Rahmen zahlreicher Veranstaltungen werden EU-Abgeordnete und Expert:innen zusammenkommen, um den Stand der europäischen Gesetzgebung zu bewerten und die dringendsten Handlungsfelder auszumachen. Vor den anstehenden EU-Wahlen müssen die EU-Staaten sicherstellen, dass alle Menschen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können. Ein Bericht des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses hat ergeben, dass 2019 rund 800.000 Menschen in 16 Mitgliedstaaten aufgrund rechtlicher Hindernisse nicht wählen konnten.“

Unter anderem wird der Ausschuss für Beschäftigung und Soziales (EMPL) die Arbeit am Europäischen Behindertenausweis fortsetzen. Evelyn Regner, Mitglied im EMPL-Ausschuss, hat bereits in der letzten Legislaturperiode die Harmonisierung von mit Behinderungen in Zusammenhang stehenden Rechten zwischen den Mitgliedsstaaten gefordert: „Wir freuen uns sehr, dass unsere Forderungen endlich umgesetzt werden. Mit dem neuen Gesetz wollen wir sicherstellen, dass die Rechte, die eine Person in einem EU-Land zugesprochen wurden, auch in allen anderen Unionsstaaten wahrgenommen werden können. Der national anerkannte Behindertenstatus muss in der ganzen EU den gleichen Zugang zu Sonderkonditionen sicherstellen, zum Beispiel Ermäßigungen oder Parkberechtigungen. Dazu kann auch die Hilfeleistung einer dritten Person gehören. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einem barrierefreieren Europa. Denn Menschen mit Behinderung haben Rechte und diese müssen sie bei der Gestaltung ihres Lebens im Alltag, am Arbeitsplatz oder in der Freizeit endlich auch wahrnehmen können.“