EU-weite Regeln für Managergehälter

 17. März 2017

Mit der Verabschiedung der Aktionärsrechte-Richtlinie hat diese Woche das EU-Parlament in Straßburg den sozialdemokratischen Verhandlungserfolg für eine solidere, nachhaltigere Unternehmensführung in EU-Unternehmen bestätigt. Mit der Richtlinie werden neue Mindeststandards für börsennotierte Unternehmen geschaffen, die die Aktionäre stärker in die Verantwortung nehmen und Entscheidungen nachhaltiger und transparenter machen.

Hohe Gehaltszuschüsse für ManagerInnen bei kurzfristigem risikoreichem Verhalten sind eine der Hauptgründe für die Wirtschaftskrise. Die neuen Regeln sind wichtige Instrumente, um dem entgegenzuwirken und umunternehmerisches Denken auf langfristig-orientierte und nachhaltige Ziele auszurichten. Nicht zuletzt haben uns die Steuerskandale vor Augen geführt, wie wichtig es ist Unternehmensentscheidungen transparent und Eigentümer zu identifizieren.

Künftig können EU-weit Aktionärinnen in der Hauptversammlung über die Vergütung des Vorstands abstimmen und diese nicht nur an kurzfristige sondern an den langfristigen Unternehmenserfolg knüpfen. Jede Gesellschaft erarbeitet eine Vergütungspolitik, worüber die (Jahres-) Hauptversammlung abstimmt. ArbeitnehmerInnen-Vertreter können außerdem bereits vor der Hauptversammlung über die Entlohnungspolitik des Unternehmens Stellung beziehen. Damit ist es gelungen, die Rechte von ArbeitnehmerInnen und AktionärInnen in allen börsennotierten EU-Unternehmen zu stärken.

Hier könnt ihr meine Wortmeldung dazu nachschauen