Nach einem Verhandlungsmarathon, haben wir im Europaparlament einen umfassenden Rechtsrahmen für die Mobilität von Unternehmen im Binnenmarkt beschlossen. Dranbleiben als Chefverhandlerin hat sich ausgezahlt. Erstmals wird es EU-weit einheitliche Regeln geben, wenn Unternehmen in Europa ihren Sitz verlegen, fusionieren oder sich aufspalten. Das ist ein Meilenstein für einen faireren Binnenmarkt. Steuer- und Sozialdumping entsteht, wenn Europa als Selbstbedienungsladen für Konzerne bereitsteht, sie sich die niedrigsten Steuern, die billigsten Sozialabgaben und die schwächsten Arbeitnehmerrechte aussuchen. Die neuen Regeln beinhalten eine verpflichtende Anti-Missbrauchsklausel: Firmenkonstruktionen, die nur am Papier entstehen um missbräuchlich Steuern, Sozialabgaben oder Arbeitnehmerrechte zu umgehen, müssen in Zukunft von den Mitgliedstaaten verboten werden. Das ist ein wichtiger Schritt gegen den Wildwuchs von Briefkastenfirmen der letzten Jahrzehnte. Zusätzlich gibt es harte Strafen eingeführt, wenn nach der Restrukturierung klar wird, dass Missbrauch stattfand.
Während den Verhandlungen war mir besonders wichtig, die Stellung der Beschäftigten zu stärken. Und es ist mir gelungenen, in alle grenzüberschreitenden Restrukturierung einen neuen Artikel für die Information und Konsultation der Belegschaft verhandeln. Der Umzug eines Unternehmens trifft vor allem die MitarbeiterInnen, deshalb müssen ihre Rechte besonders geschützt werden. Künftig wird sichergestellt, dass ArbeitnehmerInnen bei einer grenzüberschreitenden Restrukturierung rechtzeitig informiert und angehört werden und ihre Mitbestimmungsrechte besser geschützt werden. Das ist ein wichtiger Schritt, aber reicht mir noch nicht: In der nächsten Legislaturperiode kämpfe ich für die EU-weite Verankerung der Mitbestimmung von ArbeitnehmerInnen in den Unternehmen. Denn wenn Geschäftsführung und Belegschaft sich auf Augenhöhe begegnen, bildet das die Basis für wirtschaftlichen Erfolg.
Wir haben es geschafft, endlich die größten Lücken im EU-Unternehmensrecht zu schließen. Das ist das ein wichtiger Schritt hin zu einem faireren Binnenmarkt, der die Rechte der ArbeitnehmerInnen schützt, aber auch die Mobilität der Unternehmen nach klaren Regeln und Verfahren garantiert.