Am Donnerstag letzte Woche wurde im Plenum des Europäischen Parlaments ein wesentlicher Teil des Steuervermeidungspakets vom Jänner 2016 bestätigt: Maßnahmen zur Bekämpfung von Praktiken, die unmittelbare Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes haben.
Das EU-Parlament spricht sich für eine einheitliche konsolidierte Körperschafts-steuerbemessungsgrundlage aus, und die Heranziehung von Unternehmensgruppen zu einer Fiskaleinheit. Meine Vorstellung von Mindeststeuer scheint jedoch aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips im Ministerrat als nicht realisierbar.
Das EU-Parlament fordert weiter von der EU-Kommission Regelungen für Transparenz bei Treuhandfonds und Stiftungen ein mit entsprechenden Kontrollmöglichkeiten für die Behörden. Um effizient kontrollieren zu können, müssen auch mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden, gerade in diesem Bereich der Kontrollen darf nicht gespart werden.
Wichtig ist, dass Briefkastenfirmen verboten werden, nur durch öffentliche länderspezifische Berichterstattung können Briefkastenfirmen identifiziert und damit bekämpft werden.