Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der direkten Besteuerung

 17. September 2021

Die Europäische Union bedeutet: Mobilität über nationale Grenzen hinweg. Innerhalb unserer Union ist das Arbeiten oder Investieren keine Frage der Nationalität mehr. Doch viele Freiheiten bergen oftmals Herausforderungen, wenn diese Freiheiten nicht auf denselben Fundamenten basieren.

Allzu oft schaffen es Menschen oder Unternehmen ihre Steuerobligationen zu umgehen oder gar gefährliche Geldwäsche zu betreiben. Das schadet unserer Wirtschaft enorm. Besonders jetzt wo Regierungen massiv investieren und daher enorme Ausgaben haben, um die negativen Folgen der Pandemie abzumildern, brauchen Regierungen auch wieder Einnahmen, also Steuern.

Der Grund warum Steuerumgehungen möglich und auch relativ einfach sind liegt unter anderem daran, dass wir innerhalb unserer Union keine einheitliche EU weite direkte Besteuerung haben. Und deshalb braucht es eine Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden.

Die Richtlinie zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der direkten Besteuerung ist das zentrale Fundament um die angesprochene Herausforderung der dezentralen Besteuerung anzugehen. In diesem Bericht haben wir die Wichtigkeit dieser Richtlinie bestätigt, jedoch müssen wir auch anmerken, dass die Implementierung der Richtlinie in 18 Mitgliedstaaten einige Lücken aufweisen. Es fehlen Daten bzw. sind nicht ausreichend Daten vorhanden.

Die Kommission muss sicherstellen, dass die Qualität der ausgetauschten Daten innerhalb der Länder garantiert wird. Als EU-Parlament haben wir festgestellt, dass die Mängel der Datenqualität auf veraltete Technologien oder zu wenig Personal in den nationalen Behörden zurückzuführen sind. Und das können wir nicht hinnehmen! Wenn wir Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung sowohl international als auch innerhalb der europäischen Grenzen wirksam eindämmen wollen, muss die EU als gutes Beispiel vorangehen.