Steuergerechtigkeit: Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftssteuer Bemessungsgrundlage

 26. Oktober 2016

In der Plenarwoche in Straßburg legte die Kommission einen Vorschlag für eineeinheitliche Methode zur Berechnung von Gewinnen vor. Ich finde den Vorstoß begrüßenswert. Steuern müssen endlich dort gezahlt werden, wo die Gewinne erwirtschaftet werden. Um dieses Ziel wirklich zu erreichen, gibt es aber noch Verbesserungsbedarf: Die Trennung der Bemessungsgrundlage von der Konsolidierung in zwei separate Richtlinien darf nicht dazu führen, dass die Konsolidierung auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben wird. Denn nur so können Gewinne auch dem Mitgliedsland zugerechnet werden, in dem sie entstehen. Die gemeinsame Bemessungsgrundlage muss außerdem Hand in Hand mit EU-weiten Mindeststeuersätzen gehen. Aktuell beträgt die Körperschaftssteuer in Österreich 25%, in Irland aber beispielsweise nur 12,5%. Ohne Mindeststeuersätze können wir dem Steuerdumping kein Ende setzen. Es sollen nur Unternehmen betroffen sein, deren Umsatz mehr als 750 Millionen Euro im Jahr beträgt. Damit wären nur 1,6% der multinationalen Konzerne betroffen. Diese Schwelle muss daher deutlich niedriger angesetzt werden. In den nächsten Monaten müssen wir also dafür kämpfen, dass dieser Vorschlag wirklich zu Steuergerechtigkeit führt.