Fusion von Thyssen Krupp zeigt Dringlichkeit des Problems auf
Heute demonstrieren in Deutschland Metallarbeiter, weil eine neue europäische Großfusion bevorsteht: Thyssen Krupp und der indische Stahlhersteller Tata wollen ihre europäischen Stahlaktivitäten in ein Joint Venture einbringen. Es wird keine Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat geben, die Mitbestimmungsrechte werden beschnitten und der neue Sitz des Unternehmens wird „steueroptimierend“ in die Niederlande verlegt.
„Wir brauchen dringend ein Unternehmensrecht in Europa, das solche Sitzverteilungen, bei denen nur der Briefkasten das Land verlässt, unterbindet. Was heute in Deutschland stattfindet, kann schon morgen Österreich und ganz Europa betreffen“, sagt Evelyn Regner, die Sprecherin der Europa-SPÖ und ergänzt: „Der Europäische Gerichtshof stellt die EU-Kommission mit zwei aktuellen Urteilen vor die Wahl: Entweder sie legt ein Unternehmensrecht vor, das ArbeitnehmerInnenrechte schützt, oder sie geht den Weg des Abbaus von Sozialstandards weiter.“ Einerseits sagt der EuGH, dass nationale Mitbestimmungsgesetze der Belegschaft geschützt werden müssen. Ein anderes Urteil attestiert, dass die Niederlassungsfreiheit es Unternehmen erlaubt, ihren Briefkasten in einem anderen EU-Mitgliedstaat anmelden, obwohl die Geschäftsführung und Wirtschaftstätigkeit im ursprünglichen Land bleiben. Von der EU-Kommission gibt es noch immer keine EU-Regeln für Unternehmen, um ihren Sitz in einen anderen Mitgliedstaat zu verlegen.
„Diese aktuellen Urteile zeigen, dass wir dringend einen gesetzlichen Rahmen brauchen, um zu verhindern, dass ArbeitnehmerInnenrechte erodieren. Die Kommission hat nun die Chance zu beweisen, wie ernst sie es wirklich mit dem sozialen Europa hält“, sagt Regner und ergänzt: „Es ist für mich verständlich, dass die EU-Kommission das Gesetzespaket verschoben hat – aber es ist bereits fünf vor zwölf. Das Paket muss nachgebessert und mit einer Richtlinie für Mitbestimmung in Unternehmen und dem Verbot für Briefkastenfirmen ergänzt werden.“