Im Juli 2014 habe ich folgende Anfrage bezüglich der Qualität von Praktika in der Europäischen Union gestellt:
In der Union werden derzeit etwa 60 % der Praktikantinnen und Praktikanten nicht bezahlt, 40 % verfügen nicht über einen Arbeits- oder Praktikumsvertrag, und 30 % der abgeschlossenen Praktika sind von geringem Ausbildungswert.
1. Verfügt die Kommission über Informationen über Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die im Zusammenhang mit der Empfehlung des Rates vom 10. März 2014 zu einem Qualitätsrahmen für Praktika bereits durchgeführt worden oder geplant sind, und findet beispielsweise der in Ziffer 27 vorgeschlagene Austausch von Best-Practice-Beispielen statt; gibt es eine Auflistung dieser Beispiele?
2. Wie viele Praktika-Stellen wurden bereits im Rahmen der Europäischen Jugendgarantie mit EFS-Geldern geschaffen, und wie viel Geld wurde dafür bereits insgesamt und in den einzelnen Mitgliedstaaten aufgewendet?
3. Gedenkt die Kommission die Forderungen umzusetzen, welche in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juli 2014 zum Thema Arbeitsplätze für Jugendliche (2014/2713(RSP)) erhoben wurden, insbesondere nach dem Festschreiben der Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit als konkrete Zielvorgabe im Rahmen des Europäischen Semesters sowie nach der Aufnahme von diesbezüglichen Maßnahmen in die länderspezifischen Empfehlungen und die nationalen Reformprogramme (Ziffer 4) beziehungsweise nach dem Verfolgen eines auf Rechtsansprüchen beruhenden Ansatzes im Bereich Jugend und Beschäftigung (Ziffer 38), und könnten diese Maßnahmen Anwendung auf Praktika finden?
Antwort von Herrn Andor im Namen der Kommission (29.8.2014)
1. In der Empfehlung des Rates vom 10. März 2014 zu einem Qualitätsrahmen für Praktika[1] werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Kommission bis Ende 2015 über die gemäß dieser Empfehlung getroffenen Maßnahmen zu unterrichten. Der Kommission liegen daher noch keine Informationen über durchgeführte oder geplante Maßnahmen vor.
Die Kommission hat in Brüssel Konferenzen und Veranstaltungen zu bewährten Verfahren für Praktikumsregelungen/-programme organsiert, darunter die Konferenz zu Arbeitsbedingungen vom 28. April 2014 und zwei Seminare mit Beratung zu Lehrstellen- und Praktikumsprogrammen im Juni 2013 und im Januar 2014. Im vergangenen Jahr wurde ein Leitfaden[2] mit bewährten Verfahren für Lehrstellen- und Praktikumsprogramme in der EU zusammengestellt.
2. Derzeit (Stand: August 2014) sind die Mitgliedstaaten noch dabei, ihre operationellen Programme für eine Kofinanzierung aus dem Europäischen Sozialfonds im Zeitraum 2014-2020 zu verabschieden. Die Kommission rechnet jedoch damit, Anfang 2015 einen Überblick über die Planung von Ausbildungsstellen und Praktika innerhalb dieser operationellen Programme zu erhalten.
3. Die Kommission wird dem Europäischen Parlament einen separaten Vermerk über die Folgemaßnahmen zu dessen Entschließung vom 17. Juli 2014 übermitteln.
[1] ABl. C 88 vom 27.3.2014, S. 1.
[2] Siehe: http://ec.europa.eu/social/youthtraining