Ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften (die vorgeschlagene „Richtlinie über Frauen in Aufsichtsräten“)

 3. Dezember 2015

Im Oktober habe ich folgende Anfrage bezüglich der ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften (die vorgeschlagene „Richtlinie über Frauen in Aufsichtsräten“) gestellt:

 

Um die beständig geringe Vertretung von Frauen in Aufsichtsräten börsennotierter Gesellschaften in der EU zu verbessern, hat die Kommission im Jahr 2012 eine Richtlinie vorgeschlagen, durch die ein Ziel eingeführt werden sollte, dass mindestens 40 % der nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder dem unterrepräsentierte Geschlecht angehören müssen.Die vorgeschlagene Richtlinie enthält ein flexibles Ziel für geschäftsführende Direktoren/Vorstände, das von den Unternehmen selbst festgelegt würde. Die Rechtsgrundlage des Vorschlags ist Artikel 157 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, durch den die Anwendung des Grundsatzes der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen, einschließlich positiver Maßnahmen, sichergestellt werden soll.

Das Parlament führte als Mitgesetzgeber die erste Lesung über den Vorschlag im November 2013 durch. Der vom Parlament in erster Lesung angenommene Standpunkt ist ein sehr ausgewogener Text, der von den wichtigsten politischen Kräften unterstützt wurde.

Seit der Entwurf der Kommission veröffentlicht wurde, hat sich der Anteil von Frauen in Aufsichtsräten von 16,6 % zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf 18,6% im Jahr 2014 erhöht. Legislativer Druck scheint ein starker Faktor zu sein, der dazu beiträgt, bestehende Strukturen zu verändern.

Bislang hat der Rat keinen gemeinsamen Standpunkt formuliert oder sich an das Parlament gewandt, um den Vorschlag offiziell zu erörtern.

Der aktuelle luxemburgische Ratsvorsitz hat sich eindeutig für die vorgeschlagene Richtlinie ausgesprochen, als er seine Agenda in der Sitzung des Parlamentsausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter vom 14. Juli 2015 vorstellte.

 

Nun ist es Aufgabe des Rates und der Mitgliedstaaten, zu einer Einigung zu gelangen und den Vorschlag während einer der kommenden Vorsitze abzuschließen.

 

Was ist der aktuelle Stand im Rat hinsichtlich des vorstehend genannten Vorschlags? Welches sind die wichtigsten Problembereiche, die die Mitgliedstaaten daran hindern, einen gemeinsamen Standpunkt zu finden?

 

Was tut der luxemburgische Vorsitz, um eine rasche Annahme eines gemeinsamen Standpunkts zu fördern, und wie beabsichtigt er, den Mitgesetzgeber in seine Bemühungen einzubeziehen?

                                                              

Da der Rat bis heute die „Richtlinie über Frauen in Aufsichtsräten“ blockiert, gab es am 2.12.2015 im Plenum in Brüssel eine Aussprache zu meiner Anfrage. Die Aussprache und Diskussion könnt ihr zum Nachlesen hier finden.