Überarbeitung und Erweiterung der Empfehlung der Kommission vom 12. März 2014 für einen neuen Ansatz im Umgang mit unternehmerischem Scheitern und Unternehmensinsolvenzen mit Blick auf die Familieninsolvenz und zweite Chancen für Privatpersonen und Haushalte

 12. März 2015

Im März habe ich eine schriftliche Anfrage zu derÜberarbeitung und Erweiterung der Empfehlung der Kommission vom 12. März 2014 für einen neuen Ansatz im Umgang mit unternehmerischem Scheitern und Unternehmensinsolvenzen mit Blick auf die Familieninsolvenz und zweite Chancen für Privatpersonen und Haushalte gestellt:

 

Am 12. März 2014 gab die Kommission eine Empfehlung für einen neuen Ansatz im Umgang mit unternehmerischem Scheitern und Unternehmensinsolvenzen heraus.[1] In dem besagten Dokument wird das Problem der Insolvenz auf tadellose, vernünftige Weise identifiziert, wobei für ein System plädiert wird, das es Unternehmern und Firmen ermöglicht, ihren Betrieb im Interesse des Kreditmarkts, der Beschäftigung und der europäischen Produktivität fortzuführen. Allerdings wurde in dem Dokument erneut versäumt, die gleichen Schlussfolgerungen auf Fälle der Verbraucherinsolvenz anzuwenden, obgleich diese Fälle gegenwärtig knapp die Hälfte aller Insolvenzfälle in Europa ausmachen und das Fehlen einer gemeinsamen Lösung für dieses Problem einen alarmierenden Anstieg bei der Schwarzarbeit, bei den Zwangsenteignungen und den Familienschulden zur Folge hat. In ihrer kürzlich veröffentlichten Antwort auf die schriftliche Anfrage E-010294/2014 betreffend die Notwendigkeit, sich Gedanken zu diesem Thema zu machen, erklärte Kommissionsmitglied Vĕra Jourová erstmals, dass die Kommission, die sich derzeit mit der umfassenden Analyse des Insolvenzrechts der Mitgliedstaaten einschließlich der Frage der Verbraucherschuldner befasse, prüfen werde, ob zusätzliche Maßnahmen angebracht sein könnten. Heute ist es ein Jahr her, dass die Empfehlung veröffentlicht wurde, in der die Mitgliedstaaten ersucht wurden, in dieser dringlichen Angelegenheit in den ersten zwölf Monaten tätig zu werden. Aufgabe der Kommission wird es sein, die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen zu bewerten.

 

1. Hält die Kommission die aktuellen Rechtsvorschriften der EU und die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften für wirksam genug, um den alarmierenden Anstieg der Fälle von Privat- und Verbraucherinsolvenzen, der seit 2007 verzeichnet wird, bewältigen zu können?

2. Wie bewertet die Kommission die Tatsache, dass die Überschuldung eine eindeutige soziologische Typologie besitzt und vor allem die schwächsten Bevölkerungsgruppen trifft und dass es bei der Behandlung von Bürgern, die in verschiedenen Mitgliedstaaten leben, eklatante Unterschiede gibt?

3. Beabsichtigt die Kommission, ihrer Arbeit Kontinuität zu verleihen und ihre Empfehlung vom 12. März 2014 für einen neuen Ansatz im Umgang mit unternehmerischem Scheitern und Unternehmensinsolvenzen in dem Sinne zu erweitern, dass harmonisierte Standards für Familieninsolvenzen und zweite Chancen für Privatpersonen und Haushalte mitaufgenommen werden?

 

                                                                

[1] http://ec.europa.eu/justice/civil/files/c_2014_1500_de.pdf