Spätestens seit der Veröffentlichung der Panama Papers – die Anwaltskanzlei Mossack Fonseca hatte Kunden geholfen, ihr Geld zu verstecken – war eine Überarbeitung der bestehenden vierten Geldwäscherichtlinie erforderlich, um Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu bekämpfen.
In den Trilogverhandlungen haben wir EU-Abgeordnete fraktionsübergreifend durchgesetzt, dass die Überarbeitung der Richtlinie – wie von der Kommission vorgeschlagen und von den meisten Finanzministern unterstützt und teilweise sogar blockiert – nicht nur in wenigen Punkten geändert wird, sondern konnten weitreichende Verschärfungen erzielen. Insbesondere der österreichische Finanzminister wollte sich gegen mehr Transparenz im Kampf für Geldwäsche wehren. Die beschlossenen Verschärfungen betreffen zum einen den Anwendungsbereich der Richtlinie: Freeports und Kunsthändler, aber auch der Umtausch virtueller Währungen gegen gesetzliche Zahlungsmittel fallen nun unter die Geldwäscherichtlinie. Somit wurde auch ein wichtiger erster Schritt für die Aufsicht und Regulierung von virtuellen Finanzinstrumenten gesetzt.
In Zukunft müssen Unternehmensregister und Informationen über die tatsächlichen EigentümerInnen von Unternehmen einsehbar sein. Es wird möglich sein, grenzüberschreitend sowohl Informationen über die Hintermänner von Briefkastenfirmen zu erhalten, als auch über die EigentümerInnen von Tresorfächer und Immobilien. Durch diese Vorschriften für mehr Transparenz können die Behörden besser Geldwäsche und Steuerbetrug ermitteln.