EU schließt Lohn- und Pensionsschere
Heute, Montag, haben die EU-Mitgliedstaaten mehrheitlich für die EU-Lohntransparenzrichtlinie gestimmt, voraussichtlich am 10. Mai wird das Gesetz feierlich unterzeichnet. Dann haben die Länder drei Jahre Zeit für die Umsetzung in nationales Recht. Evelyn Regner ist Vize-Präsidentin des EU-Parlaments und hat die Richtlinie für die sozialdemokratische Fraktion verhandelt. Sie sieht einen gleichstellungspolitischen Meilenstein für die gesamte Gesellschaft: „Transparenz ist der Schlüssel für eine faire und gleiche Entlohnung für alle Arbeitnehmer*innen in der EU. Besonders bei der bezahlten Arbeit von Frauen ist die Lohnschere weiterhin zu groß. Im EU-weiten Durchschnitt ist das Gehalt von Frauen immer noch 12,7 Prozent geringer – in Österreich sind es sogar knapp 18 Prozent und zwar ohne objektiven Grund. Die ungleiche Bezahlung im Arbeitsleben setzt sich fort. In der Pension sind Frauen in viel größerem Ausmaß von Armut bedroht als Männer. Hier ist die Schere mit 41 Prozent in Österreich enorm. Die Mitgliedsstaaten tun nicht genug, um diese klaffende Lohnschere zu schließen, deswegen schreitet jetzt die EU ein. Die neue Richtlinie wird einen großen Beitrag für mehr Gleichstellung in der Arbeitswelt und ökonomische Unabhängigkeit von Frauen leisten. Das ist außerdem ein wichtiger Schritt, um Lohnarbeit von Frauen endlich gerecht zu entlohnen.“ Alle EU-Unternehmen müssen Beschäftigte künftig transparent über Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit informieren. Mitgliedsstaaten müssen diese Daten sammeln und öffentlich aufbereiten. Wenn das geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 Prozent übersteigt, müssen von den großen Unternehmen außerdem wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um die Lücke zu schließen. Ansonsten drohen hohe Strafen, erklärt Regner. „Damit soll auch ein gesellschaftlicher Wandel herbeigeführt werden, der es endlich ermöglichen wird, ohne Tabus über Gehälter zu sprechen und diese auch zu vergleichen. Mir als Gewerkschafterin ist das besonders wichtig, weil dieses Tabu nämlich nur jene Arbeitgeber*innen schützt, die unfair bezahlen. Besonders erfreulich ist, dass bei Gerichtsverfahren eine Beweislastumkehr eingeführt wird – künftig müssen also Arbeitgeber*innen beweisen, dass der Lohn fair und objektiv ist. Gleichzeitig setzen wir wichtige Schritte, um die Lohnschere an der Wurzel zu packen damit es gar nicht erst zum Gerichtsverfahren kommen muss. Außerdem haben wir es geschafft, dass das Gesetz zum ersten Mal auch nicht-binäre Personen miteinbezieht. Eine europäische Premiere!“
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