Europäische Ich-AG

 19. September 2014

Bereits am 09. April 2014 hat die Europäische Kommission erneut einen Anlauf gestartet, die „Europäische Ich-AG“ (Societas Unius Personae, SUP) zu etablieren. Das birgt Gefahren für ArbeitenhmerInnen in der ganzen EU.

 

Es soll in der gesamten EU möglich sein, online eine Gesellschaft als Briefkastengesellschaft mit einem Euro Mindestkapital und lediglich einem Gesellschafter zu gründen. Ziel der Europäischen Kommission ist es, den kleinen und mittleren Unternehmen eine möglichst einfache Gründung von Gesellschaften zu ermöglichen. Dies ist grundsätzlich zu unterstützen, allerdings hebelt der Vorschlag Mitbestimmungsrecht der ArbeitnehmerInnen aus, fördert die grenzüberschreitende Scheinselbständigkeit und ist schlichtweg als Missbrauchseinladung zu verstehen.
Bereits 2008 wurde die Einführung einer Europäischen Ein- Personengesellschaft von der Kommission vorgelegt, der durch den massiven Widerstand der Gewerkschaften und unter anderem Österreichs Blockadehaltung im Rat wieder zurückgezogen wurde. Nun versucht die Europäische Kommission es durch die Hintertüre.

Der Vorschlag enthält viele problematische Bestimmungen:

 

Trennung von Satzungs- und Verwaltungssitz
Die Trennung von Satzungs- und Verwaltungssitz führt zu einem Wettbewerb um die niedrigsten Sozial- und Lohnstandards. Registrierter Sitz und Sitz der Hauptverwaltung müssen nur noch irgendwo in der Europäischen Union und nicht mehr zwingendermaßen in ein und demselben Mitgliedstaat liegen. UnternehmensgründerInnen können sich so gezielt einen Mitgliedsstaat aussuchen, in dem keine oder sehr niedrige Mitbestimmungsregelungen vorgesehen sind.
Umgehung der Mitbestimmungsrechte der ArbeitnehmerInnen
Der Vorschlag ist als Missbrauchseinladung zu verstehen. Es muss nur einen Aktionär geben, der eine Aktie hält. Dies kann aber auch eine andere juristische Person sein, beispielsweise eine andere Kapitalgesellschaft, die leicht und ohne Kontrollen eine Tochter gründen möchte. So kann aus einer ehemals mitbestimmenden Gesellschaft eine mitbestimmungsfreie Gesellschaft entstehen und die Mitbestimmungsrechte der ArbeitnehmerInnen werden ausgehöhlt. Außerdem fördert der Vorschlag die grenzüberschreitende Scheinselbständigkeit und verstärkt die bereits massiven Probleme des Lohn- und Sozialdumpings.
Kein nennenswertes Mindestkapital
Äußerst problematisch erscheint ebenfalls das Mindestkapital von lediglich einem Euro. Den kleinen und mittleren Unternehmen soll das Agieren im Binnenmarkt durch diese neue Gesellschaftsform erleichtert werden. Leider wird der Kommissionsvorschlag diesem Ziel nicht gerecht. Ein angemessenes Stammkapital oder eine Verpflichtung zur Bildung von Rücklagen trägt gerade den Interessen von Gläubigern, KonsumentInnen und ArbeitnehmerInnen Rechnung. Der Verzicht eines nennenswerten Mindestkapitals ermöglicht die Gründung einer Europäischen Ich-AG zum Nulltarif. Die Kommission untersagt den Mitgliedstaaten Rücklagen zu bilden. Das unternehmerische Risiko wird zulasten der ArbeitnehmerInnen minimiert.
Rechtsgrundlage (Art. 50 Abs. 2 AEUV)
Die von der Europäischen Kommission gewählte Rechtsgrundlage scheint vor allem den Zweck zu verfolgen das Einstimmigkeitserfordernis im Rat zu umgehen.
Subsidiaritätsprobleme
Nationale Gesellschaftsformen wie die österreichische GmbH könnten durch die Einführung einer europäischen Ich-AG verdrängt werden. Dies widerspricht eindeutig dem Subsidiaritätsgedanken.

 

Arbeitnehmerfeindliche Vorschläge verhindern
Briefkastenfirmen können bei Annahme dieses Vorschlages wie Pilze aus dem Boden sprießen. Dieser Vorschlag ist eine Einladung zum Sozialdumping, welche auf dem Rücken der ArbeitnehmerInnen und der betroffenen Staaten ausgetragen wird. Bereits letzte Woche wurde die kritische Stellungnahme im EWSA mehrheitlich nach heftiger Debatte abgelehnt. Die Europäische Kommission und der Rat unter italienischem Vorsitz verfolgen diesen Vorschlag jedoch weiter. Nun liegt es am EU-Parlament und insbesondere an den SozialdemokratInnen im Europäischen Parlament alles daranzusetzen, diesen arbeitnehmerfeindlichen Vorschlag zu verhindern.