Jährlich sterben in Europa mehr als 4000 ArbeitnehmerInnen infolge von Arbeitsunfällen, die Zahl der Fälle von Berufserkrankungen beträgt 150000 Neuerkrankungen und jede/r zweite ArbeitnehmerIn empfindet Stress in der Arbeit als „normal“.
Sieht man diese Zahlen, weiß man, die Strategie der EU-Kommission für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020 ist zu vage. Das EU-Parlament hat sie verbessert und verlangt von der EU-Kommission mit dem am 18.12.2014 in Strasbourg mit großer Mehrheit verabschiedeten Bericht konkrete Maßnahmen vorzulegen.
Die Kommission hat bereits gute Arbeit geleistet indem sie die großen Problemkreise identifiziert hat, jetzt müssen die konkreten Gesetze vorgelegt und insbesondere auf Präventivmaßnahmen gesetzt werden.
Auf Druck der S&D-Fraktion verlangt das EU-Parlament nun folgende Maßnahmen im Zeitraum 2014 – 2020 zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz:
– Überarbeitung der Richtlinie betreffend krebserregender Stoffe: mehr Stffe sollen in die Liste aufgenommen werden und die Zeiten, denen ArbeitnehmerInnen den Stoffen ausgesetzt werden dürfen, müssen verringert werden.
-Ein Gesetz zur Vorbeugung von Muskel- und Gelenkkrankheiten: Rückenschmerzen sind bei ArbeitnehmerInnen weit verbreitet, immer mehr Menschen leiden unter Gelenk- und Haltungsschäden. Hier
-Programm zur Vermeidung psychosozialer Risiken: ArbeitnehmerInnen, die unter Stress leiden, denen Depressionen entstehen und gar ein Burnout erleben müssen Hilfe bekommen.
-ein flächendeckendes Asbest – Screening und Aktionspläne der Mitgliedstaaten zur sicheren Entfernung von Asbest.
-Europäische Strategie um Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz zu vermeiden
-Aufforderungen an die Mitgliedstaaten, die ILO Konvention Nr. 187 zu ratifizieren
Das EU-Parlament unterstreicht, dass die Sozialpartner auf allen Ebenen und bei allen Maßnahmen einbezogen werden.
Für uns SozialdemokratInnen im Europaparlament war es wichtig hervorzuheben, dass alle ArbeitnehmerInnen, egal wie groß das Unternehmen ist, in welchem Mitgliedstaat sie beschäftigt sind oder mit welchem Vertrag sie beschäftigt sind, das Recht auf den höchsten Gesundheitsschutz und die höchsten Sicherheitsstandards in der Arbeit haben.
Hier arbeite ich seit Beginn der letzten Legislaturperiode daran, dass aufgrund der Vorschläge der sogenannten „Stoiber – Gruppe“ Schutzstandards für ArbeitnehmerInnen nicht unter dem Vorwand der „Reduzierung von Verwaltungslasten“ unter den Teppich gekehrt werden. Vorschläge, wie etwa kleinere Unternehmen von bestimmten ArbeitnehmerInnenschutzsstandards auszunehmen, ist keine Reduzierung von „Verwaltungslasten“, sondern einfach nur verantwortungslos und nicht mit dem Ausfüllen von Formularen zu vergleichen, das auch gerne vereinfacht werden kann. In keiner Weise darf die Kommission mit ihrem „REFIT“ – Programm Gesundheits- oder Sicherheitsstandards auf Kosten der ArbeitnehmerInnen in reduzieren, geschweige denn Ausnahmen aufgrund der Größe eines Unternehmens schaffen.
Wichtig ist auch, dass die EU-Kommission sektorale Vereinbarungen der SozialpartnerInnen nicht in Frage stellt sondern anerkennt und würdigt. Es ist ein Fauxpas der Kommission, REFIT-Maßnahmen auf Kosten eines Abkommens zum Schutz von ArbeitnehmerInnen in Frisörbetrieben bewirbt, ich fordere diesbezüglich die EU-Kommission mittels einer Anfrage um Aufklärung.