Letzte Woche hat die EU-Kommission eine neue Fassung der EU-Vorschriften für die Koordinierung der Sozialsysteme der Mitgliedstaaten vorgelegt. Jeder Staat gestaltet sein Sozialsystem selbst und entscheidet auf welche Art und in welcher Höhe Leistungen im Falle von Krankheit, Mutterschaft, Vaterschaft, Arbeitslosigkeit, Alter, Pflege oder Familienleistungen erbracht werden. Das EU-weite System für die Koordinierung der sozialen Sicherheit gibt es schon seit 1959. Neben allen EU-Mitgliedstaaten machen auch die Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island mit.
Es ist absolut notwendig, die Sozialversicherungssysteme in Europa besser zu koordinieren: Jene, die ihre Beiträge geleistet haben müssen abgesichert sein und den ihnen zustehenden Schutz genießen, gleichzeitig muss Betrug und Missbrauch wirksam bekämpft werden. Aufgrund der sich immer weiterentwickelnden Sozialsysteme der beteiligten Staaten, müssen die Koordinierungsregeln auch immer wieder angepasst werden. Für mich ist klar, dass die Personenfreizügigkeit eine der wichtigsten Grundprinzipien der EU ist. Nur wenn die Menschen ihre sozialen Rechte und Ansprüche gesichert sehen, haben sie auch wirklich die Wahl, in einem anderen Mitgliedstaat zu leben oder zu arbeiten.
Ich werde mir diesen Vorschlag sehr genau dahingehend anschauen, was das tatsächlich für die Beschäftigten bedeutet. Damit ihr euch ein sachliches Bild machen könnt, findet ihr hier eine Übersicht über die wichtigsten geplanten Anpassungen:
– Arbeitslose Personen die in einem anderen Staat eine Arbeit suchen, sollen bis zu 6 Monate das Arbeitslosengeld aus einem anderen Mitgliedsland beziehen können, wenn sie dort in das Sozialsystem eingezahlt haben, bisher waren drei Monate erlaubt.
– Pflegeleistungen sollen wie Krankenleistungen behandelt werden, das heißt dass der Versicherungsmitgliedstaat die Sachleistungen im Wohnsitzmitgliedstaat bezahlen soll.
– Es soll keine Sozialleistungen oder soziale Absicherung für nicht arbeitssuchende oder arbeitende Personen geben. Der Zugang soll davon abhängig gemacht werden, ob sich die Personen legal im Mitgliedstaat aufhalten. Nicht erwerbstätige Personen sollen nur dann das Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie ihren Aufenthalt selbst finanzieren können und krankenversichert sind.
– Es soll eine bessere Kontrolle des Sozialversicherungsstatus von entsandten ArbeitnehmerInnen geben. Die Aussteller-Behörde des A1-Dokuments, welches bei Entsendung festlegt, welche Rechtsvorschriften auf die Person anzuwenden ist, soll die Fakten für die Ausstellung stärker überprüfen und die Richtigkeit garantieren. Es sollen außerdem klare Fristen für den Informationsaustausch zwischen den Behörden eingeführt werden.
– Die Vergütung von Elternurlaub soll als individueller Anspruch eines jeden Elternteils gewertet werden.
Grundsätzlich sollen die Menschen in Europa auf die Leistungen Anspruch haben, für die sie auch in die Sozialtöpfe eingezahlt haben, auch wenn sie in ein anderes Mitgliedsland gehen. Mein Hauptziel ist es, im Gesetzgebungsprozess Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping innerhalb der EU zu setzen. Ich will dafür kämpfen dass das Prinzip gilt: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Dafür muss einerseits die Reform der Entsende-Richtlinie vorangetrieben werden und die Koordinierung und Zusammenarbeit der Träger in den Mitgliedstaaten besser funktionieren.
Fragen und Antworten zur neuen Koordinierung der sozialen Sicherheit: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-4302_de.htm