Wie kann es weitergehen mit dem Wiederaufbauprogramm, dem RRF

 17. Dezember 2021

Trotz einiger bestehender Herausforderungen, ist der RRF- also der Corona Wiederaufbaufonds der Europäischen Union ein Erfolgskonzept. Deswegen setzte ich mich für die Etablierung des RRF als ständigen Investitionsfond der EU ein. Denn er könnte wesentliche ökonomische Defizite und Herausforderungen adäquat und progressiv angehen. Wir wissen, dass wir eine Investitionslücke in der Europäischen Union haben, darüber hinaus kämpfen wir noch immer mit den Folgen der Pandemie. Für mich ist klar, nur Investitionen werden uns aus der Krise bringen. Aber auch in Hinsicht auf die Zukunft, sprich klimaneutralen und digitalen Wandel brauchen wir geraume öffentliche Investitionen. Hier wäre eben angelehnt an die Funktionsweise des RRF ein längerfristig angelegter Investitionsfonds auf EU-Ebene eine gute Lösung (finanziert durch gemeinsame Schuldenaufnahme und ausgerichtet nach europäischen Prioritäten). Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit dem RRF könnte ein Vorschlag für einen solchen Investitionsfonds ab 2026 ausgearbeitet werden. Ein EU- Investitionsfond würde den sechs Säulen des RRF folgen die gemeinsam mit EP und Rat beschlossen wurden. Die Mitgliedsstaaten mussten innerhalb festgelegter Kriterien (z.B. 37% Klimaschutz) selber aktiv werden, um passende Reformen vorzulegen und die in enger Abstimmung mit der Kommission auszuhandeln. Damit garantieren wir demokratisch festgelegte Leitlinien auf EU-Ebene und Einbindung der Mitgliedsstaaten in die Ausarbeitung der länderspezifischen Reformen. Zudem eröffnen diese Aushandlungsstrukturen neue Möglichkeiten weitere Sozialpartner besser in den Reformprozess einzubinden.

Damit einhergeht auch, dass wir die Schuldenregeln neu denken müssen. Uns ist allen bewusst, dass die Schuldenquoten im Stabilitäts- und Wachstumspakt von 1997 nicht mehr zeitgemäß sind. Gleichzeitig müssen wir garantieren, dass Schulden nachhaltig abgebaut werden.  Während das Ziel, die Neuverschuldung (3%) zu begrenzen, beibehalten werden kann und sollte, sind das Schuldenstandziel (60% des BIP) und die bisher vorgesehenen Anpassungsmechanismen, also die Zielerreichung bei Überschreitung im Zeitraum von 20 Jahren, in Krisen Unterstützung durch den ESM mit politisch wenig akzeptablen Auflagen für hochverschuldete Ländern ökonomisch schädlich und politisch inzwischen unrealistisch. Deswegen müssen wir uns auf die Neuverschuldungsquote konzentrieren und weniger auf den alten Schulden. Denn wenn wir höheres Wachstum haben als Verschuldung können wir von nachhaltigen Schulden sprechen. Der RRF als ständiges Instrument könnte hier Wachstum schaffen.