Seit über zwei Jahren haben wir nun die Gesetzestexte zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung verhandelt. Vergangenen Mittwoch hat das Europäische Parlament den mit dem Rat bereits im Dezember gefundenen Kompromiss angenommen.
Gewaltige Dimensionen
In diesen zwei Jahren wurden sowohl Offshore Leaks als auch LuxLeaks bekannt. Es liegen Schätzungen vor, die uns die enorme Dimension der Steuerhinterziehung und Geldwäsche vor Augen führen: Allein der Europäischen Union entgehen jährlich Steuern in der Höhe von einer Billion Euro; weltweit wird eine Geldmenge zwischen 615 Mrd. EUR und 1,54 Bio. EUR bzw. 2% bis 5% des weltweiten BIPs gewaschen.
Durchblick verschaffen
Transparenz ist eine der wesentlichen Waffen im Kampf gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Der vorliegende Kompromiss schafft Unternehmenstransparenz in der Europäischen Union. Ein öffentliches Register wird die Identität von eigentlichen Nutznießern, nämlich wirtschaftlichen Eigentümern von Unternehmen, offenlegen. Somit werden in Zukunft anonyme Briefkastenfirmen, die dazu dienen, Schwarzgeld aus kriminellen Tätigkeiten zu legalisieren oder große Konzerne, die undurchsichtige Geschäftskonstruktionen entwickeln, um Steuern zu hinterziehen, transparent gemacht.
Maßnahmen ausweiten
Die verbindliche Einführung eines Unternehmensregisters in allen Mitgliedsländern konnte auf Druck des Europäischen Parlaments Realität werden und ist ein äußerst wichtiger Schritt bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Doch die Überprüfung der Kooperation zwischen den Mitgliedsländern wird unnötig auf die lange Bank geschoben und soll erst in vier Jahren erfolgen. Eine weitere positive Entwicklung ist die Erstellung einer „schwarzen Liste“ mit EU-Drittstaaten, die im Vergleich zur Europäischen Union Mängel im Kampf gegen Geldwäsche aufweisen. Aber auch hier könnten wir mehr erreichen: Daher setzte ich mich weiter für eine Ausweitung des Unternehmensregisters auf Drittländer ein.