Überprüfung der Arbeitsbedingungen bei Fluglinien mit Sitz in den Golfstaaten

 11. Juni 2015

Im März habe ich eine Anfrage zur Überprüfung der Arbeitsbedingungen bei Fluglinien mit Sitz in den Golfstaaten gestellt:

 

Die Arbeitsbedingungen der Airlines mit Sitz in den Golfstaaten, wie Emirates, Qatar und Etihad zeichneten sich bereits in der Vergangenheit durch ausbeuterische Vertragsbedingungen, eklatante Verstöße gegen IAO-Kernarbeitsnormen und offenbar massive Eingriffe in das Privatleben der ArbeitnehmerInnen aus. Unfaire Wettbewerbspraktiken und hohe staatliche Subventionen verzerren darüber hinaus den internationalen Wettbewerb und üben Druck auf den ohnehin schon angespannten europäischen Luftfahrtsektor aus.

Wie aus der Presse zu erfahren ist, hat Kommissarin Bulc nun ihre Unterstützung für einen Vorschlag der Verkehrsminister Dobrindt und Vidalies geäußert, die Luftverkehrsbeziehungen mit den arabischen Staaten über ein Abkommen zu regeln, das die wettbewerbswidrigen Praktiken der Golfstaaten unterbindet.

 

1. Welche Schritte erwägt die Kommission zur Regelung der Luftverkehrsbeziehungen mit den Golfstaaten?

2. Wird die Kommission dabei die Dimension des mangelhaften ArbeitnehmerInnenschutzes bei den Golf-Airlines mit der gleichen Gewichtung in Angriff nehmen wie die unlauteren Wettbewerbspraktiken?

                                                                

Antwort von Frau Bulc im Namen der Kommission (11.6.2015)

 

1. Im November 2013 hat die Kommission einen Luftverkehrsdialog EU-Golfstaaten aufgenommen, um einen Prozess der Regulierungszusammenarbeit einzuleiten, der nach Ansicht der Kommission zu einem späteren Zeitpunkt zu einem umfassenden Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und den Golfstaaten führen kann. Für die Aufnahme diesbezüglicher Verhandlungen ist neben der Bereitschaft der betreffenden Drittstaaten die Annahme einer entsprechenden Ermächtigung durch den Rat, auf Empfehlung der Kommission, erforderlich. Im Zusammenhang mit dem anstehenden Paket zur Luftverkehrsstrategie prüft die Kommission derzeit, ob sie solche Empfehlungen abgeben sollte.

2. EU-Luftverkehrsabkommen mit Drittländern enthalten Klauseln zu sozialen und arbeitsrechtlichen Fragen, die der Bedeutung der Arbeits‐ und Beschäftigungsbedingungen Rechnung tragen und darauf abzielen, offene und wettbewerbsorientierte Märkte und gleichzeitig hohe arbeitsrechtliche Standards für die Beschäftigten zu fördern. EU-Luftverkehrsabkommen sehen auch die Möglichkeit vor, arbeitsrechtliche Fragen im Gemeinsamen Ausschuss zu erörtern, der im Rahmen der Abkommen eingesetzt wird. Derzeit besteht kein solches Abkommen der EU mit den Golfstaaten. Dessen ungeachtet könnten sozial‐ und arbeitsrechtliche Fragen grundsätzlich im Kontext umfassender Luftverkehrsverhandlungen behandelt werden.