TTIP weiter umstritten

 17. Juli 2014

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) umfasst viele Bereiche. Die möglichen Vorteile, die von den BefürworterInnen stets ins Feld geführt werden, sehe ich nur teilweise: Ein weiterer Abbau der Zölle und der einiger nicht-tarifärer Hindernisse sind durchaus positiv. Von einem signifikanten Aufschwung bei Arbeitsplätzen kann jedoch nicht ausgegangen werden. Den Vorteilen stehen außerdem viele Gefahren gegenüber.

 

So sehe ich etwa den Investorenschutz (ISDS-Verfahren) mehr als kritisch. Mit dem Sonderklagerecht werden Großkonzerne in Schutz genommen, aber nicht in die Pflicht. Es wird mit dem ISDS-Mechanismus in den Freihandelsabkommen mit entwickelten Rechtsstaaten ein neues Schiedsgerichtsverfahren eingeführt, welches inländische Investoren diskriminiert und den ausländischen, milliardenschweren, multinationalen Investoren Sonderklagerechte eingeräumt, obwohl die vermeintlichen Rechtfertigungen hierfür nicht zutreffen. Wir müssen uns über Schiedsverfahrenskosten und Schadensersatzzahlungen im Klaren sein, die unmittelbar  die europäischen SteuerzahlerInnen treffen. Sollte dieses Verfahren tatsächlich eingeführt werden, wird die Bevölkerung die immateriellen Kosten, wie eine Einschränkung des politischen Handlungsspielraumes und Verlust europäischer und nationaler Souveränität, mit zukünftigen Wohlfahrtsverlusten zu zahlen haben.

 

Das Europäische Parlament hat schlussendlich die Befugnis, das Freihandelsabkommen abzulehnen oder zu bewilligen. Wir SozialdemokratInnen werden uns dies sehr genau anschauen und  uns für einen hohen Schutz der öffentlichen Dienstleistungen einsetzen. Hochqualitative Arbeitsplätze sollen geschaffen werden und die europäischen KonsumentInnen müssen von dem Abkommen profitieren. Die derzeit geltenden Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards dürfen keineswegs unterlaufen werden. Wir werden  aktiv gegen Sozialdumping der Großkonzerne vorgehen und uns für die verbindliche Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen einsetzen – es muss klar festgeschrieben werden, dass es bei Verstößen gegen sozial- und arbeitsrechtlichen Standards zu Sanktionen kommen muss.