Frankreichs Politiker*innen möchten das Recht auf Zugang zu Abtreibung in der Verfassung festschreiben
Wien (OTS/SK) – Gestern hat der französische Senat beschlossen, dass Frankreich als erstes Land weltweit das Recht auf Zugang zu Abtreibung in die Verfassung aufnehmen möchte. Bisher ist das Dossier, das auf eine sozialdemokratische Initiative zurückgeht, im Senat gescheitert. Die französische Nationalversammlung hatte bereits im November mit einer großen Mehrheit für die Verankerung des Rechts auf Abtreibung in der Verfassung gestimmt. Der abgeänderte Text muss nun nochmals von der Nationalversammlung abgestimmt werden, bevor er der französischen Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt wird. Damit wäre die Verfassungsänderung dann endgültig. Vize-Präsidentin des EU-Parlaments Evelyn Regner kämpft seit vielen Jahren auf EU-Ebene für mehr Frauenrechte und freut sich über diesen Erfolg. Sie sagt: „Dieser politische Entschluss hat entscheidende Bedeutung für Frauen weltweit, weil er die Selbstbestimmung der Frau über ihren eigenen Körper, unabhängig von aktuellen politischen Mehrheiten, sichert und als Grundrecht anerkennt. Wie relevant das ist, haben wir erst kürzlich in den USA gesehen, wo der sichergeglaubte Zugang zu einer sicheren Abtreibung für Frauen nicht mehr garantiert ist.“
Regner ergänzt: „Da leider auch in der EU derzeit der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen unter Angriff steht, spielt Frankreich als Vorbild eine wichtige Rolle. Ziel muss sein, in der ganzen EU den Zugang zu sicheren Abtreibungen für alle Frauen sicherzustellen – auch Österreich muss hier mitziehen! Wir müssen das Recht auf Abtreibung für alle endlich garantieren. Das Recht auf einen legalen, sicheren und freiwilligen Schwangerschaftsabbruch muss in die Europäische Grundrechtecharta!“