Schluss mit Briefkastenfirmen!

 18. April 2019

Wir haben ein neues EU-weites Gesetz vor uns das erstmals die Mobilität der Unternehmen umfassend reguliert und ein einheitliches Verfahren einführt. Für grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen von Unternehmen. Ja, alle Unternehmen haben das Recht sich
in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben und dort niederzulassen. Ja, ich bin Gewerkschafterin und ermögliche
mit dieser Richtlinie den Unternehmen den Schritt über die Grenze. Unternehmen haben das Recht in der EU umzuziehen
und das seit Gründung der EU. Nur dieses Recht bekam nie einen Rahmen und wurde nie weiter reguliert. Deshalb geschah über Jahrzehnte die Verselbstständigung der EuGH Rechtsprechung immer in Abwesenheit von Regeln, die den Gang über die nationalen Grenzen bestätigte und die Entstehung von Briefkastenfirmen ermöglichte. Mir ging es immer um eine ausgewogene Balance.

Unternehmen dürfen ihr Recht warhnehmen, aber alle Stakeholder, vor allem die ArbeitnehmerInnen, müssen hohen Schutz genießen. Wir konnten nun den besten gemeinsamen Nenner finden. Die wesentlichen Forderungen des EU-Parlaments
spiegeln sich im neuen Richtlinientext wieder: Besserer Schutz der Beschäftigten, der ArbeitnehmerInnen, wenn Unternehmen in einen anderen Mitgliedstaat ziehen wird gewährleistet. Eine verpflichtende Antimissbrauchsklausel um Umgehungstatbestände zu vermeiden, wie etwa die Entstehung von Briefkastenfirmen. Die Belegschaft der Unternehmen ist mir ein großes Anliegen. ArbeitnehmerInnen müssen gehört und informiert werden wenn es um ihre Existenz und wenn es um ihre Jobs geht. Schluss damit! Aus den Nachrichten vom Wegzug der Firma zu erfahren. Durch Unternehmensmobilität darf keine missbräuchliche Briefkastenfirma mehr entstehen.

Sie sehen also: Ein umfassendes Paket!