Faire Besteuerungssysteme in der EU

 3. November 2015
Im Kampf gegen Steuertrickserei und -betrug hat die EU-Kommission erstmals Konzernen wie Starbucks und Fiat Strafen aufgrund von illegalen Steuerdeals verhängt.
Damit es zu solchen Steuerdeals erst recht nicht kommt, haben wir im Europäischen Parlament  sowohl im Plenum als auch im Sonderausschuss TAXE – dessen Mitglied ich bin – Maßnahmen zu Bekämpfung von Steuerbetrug und -trickserei beschlossen.
Dabei hat sich einmal mehr gezeigt, dass das Europäische Parlament bei der Bekämpfung von Steuerflucht  einen ambitionierteren Ansatz vertritt, als die Finanzminister der EU-Mitgliedsstaaten. Wir fordern viel strengere Regeln für den verbindlichen automatischen Austausch von Steuervorbescheiden, als es die politische Einigung der Finanzminister von Anfang Oktober vorsieht. Denn gerade Steuervorbescheide werden zum Zwecke von Steuerflucht eingesetzt. Dabei wird einem Unternehmen im Vorhinein mitgeteilt, wie die Unternehmenssteuer zu berechnen ist und welche Steuervorschriften angewendet werden. Dies führt natürlich dazu, dass die Steuerlast eines Unternehmens künstlich verringert wird und steht – wie die Kommission zu Recht entschieden hat –  mit den EU-Beihilfenvorschriften nicht im Einklang.
Um dies zu bekämpfen, wird nun auf EU-Ebene die geltende Richtlinie aus dem Jahr überarbeitet. In Zukunft sollen Steuervorabbescheide alle drei Monate zwischen den Mitgliedstaaten automatisch ausgetauscht werden. Betroffen sind lediglich grenzüberschreitende Vorbescheide mit einer rückwirkenden Gültigkeit von drei Jahren, so die politische Einigung der EU-Finanzminister.
Ginge es nach dem Europäischen Parlament, wären von der überarbeiteten Richtlinie alle Vorbescheide betroffen. Wir fordern schlicht und einfach, dass alle Vorbescheide, die noch gültig sind – unabhängig davon, ob sie eine grenzüberschreitende Wirkung haben oder nicht- in einem öffentlichen Register zugänglich gemacht werden sollen.
Der Finanzministerrat hat den Vorschlag der Kommission verwässert und eine politische Einigung auf dem kleinsten Nenner erzielt. Die Mitgliedstaaten haben noch die Möglichkeit, sich den Vorschlägen des EU-Parlaments anzunehmen und die zahnlose Einigung im ECOFIN zurückzunehmen.
TAXE Sonderausschuss 
Steuervorbescheide sind nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, wenn es um die Bekämpfung von unfairen Steuerpraktiken geht. Die Empfehlung des TAXE Ausschusses zur fairen Unternehmensbesteuerung wurde am 26. Oktober angenommen und enthält die Forderung, dass Unternehmen ihre Steuern dort versteuern sollen, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften. Ein weiterer  Appell an die Kommission ist die Forderung nach einer gemeinsamen Körperschaftssteuerbasis sowie das Country-by-Country Reporting. Die  Berichtspflicht sieht u.a. die länderweise Offenlegung von erzieltem Profit und entrichteten Steuern vor. Jeder Gewinn, der ein EU-Land verlässt, muss nachweislich als Körperschaftssteuer oder als Quellensteuer versteuert worden sein.
Die Arbeit des Sonderausschusses wurde aufgrund vieler Faktoren erschwert. Zum einen durften wir  nicht in alle Dokumente einsehen. Zum anderen fehlte es an Kooperation großer Konzerne mit dem Ausschuss. So  mussten wir unsere Untersuchungen in Abwesenheit der angeklagten Konzerne durchführen: Ikea, Facebook, Google und viele mehr sind dem Ausschuss ferngeblieben und sind zur Anhörung nicht erschienen. Das Fernbleiben hat jedoch auch Konsequenzen:  Meine Fraktion  wird in Zukunft VertreterInnen der Kooperationsverweigerer nicht mehr treffen.