Öffentliche Unternehmensregister bringen Licht ins Dunkel von Briefkastenfirmen
Laut Zahlen der Vereinten Nationen werden weltweit jährlich 1,5 Billionen Euro gewaschen. Im Juli 2016 hat die EU-Kommission den Vorschlag für eine Revision der 4. Anti-Geldwäscherichtlinie vorgelegt. Das EU-Parlament hat gegen den Widerstand der Mitgliedstaaten weitgehende Verschärfungen erzielt, um Geldwäsche und Steuerhinterziehung effektiver zu bekämpfen.
„Seit den Enthüllungen der Panama und Paradise Papers liegt es auf der Hand, dass mehr Transparenz der Schlüssel für Kampf gegen Geldwäsche ist. Mit der Revision der 4. Anti-Geldwäscherichtlinie müssen Unternehmensregister und Informationen über die sogenannten ‚wirtschaftlichen Berechtigen‘ einsehbar sein. Nicht nur für die Behörden, sondern auch für die Öffentlichkeit. Je mehr Informationen über die Hintermänner von Briefkastenfirmen öffentlich sind, desto eher bekommen wir das massive Problem der Geldwäsche unter Kontrolle“, betont Evelyn Regner, Delegationsleiterin der Europa-SPÖ.
„Wichtig ist auch, dass die Richtlinie auf weitere Bereiche ausgeweitet wurde. Den Luxus-Bunkern und Bitcoin-Betrügern geht es an den Kragen: Strengere Regeln gelten in Zukunft auch für Tauschbörsen, die den Umtausch virtueller Währungen gegen gesetzliche Zahlungsmittel anbieten sowie für Freeports und Immobilien. Außerdem bekommen können die zuständigen Behörden auch auf Immobilienregister anderer Behörden zugreifen“, so Regner.