EP-Chefverhandlerin: „‚Women on Boards‘-Richtlinie bringt mehr Gleichstellung und damit mehr Unternehmenserfolg!“
Wien (OTS/SK) – Mit der Verlautbarung im Plenum endet heute die zweite Lesung zur sog. „Women on Boards“-Richtlinie, morgen erfolgt die Unterschrift durch die Ko-Gesetzgeber EU-Parlament und Rat und damit wird die Gleichstellung in der Führung von EU-Unternehmen wirksam. SPÖ-EU-Abgeordnete Evelyn Regner war zehn Jahre lang Berichterstatterin für das EU-Parlament und hat maßgeblich dazu beigetragen, dass die Richtlinie – gegen zahllose Widerstände – jetzt verabschiedet wird. Sie sagt: „Endlich schaffen wir die Männerquote in den Führungsgremien von Unternehmen ab. Endlich wird bei der Besetzung Qualifikation als Allererstes zählen. Der Blick in die Aufsichtsräte und Vorstände zeigt glasklar, ohne verbindliche Maßnahmen und ohne Sanktionen geht es nicht. Das ist ein wichtiger gleichstellungspolitischer Schritt, wird aber auch die Unternehmen insgesamt erfolgreicher machen und zu einer modernen Unternehmenskultur beitragen. Dieser Erfolg war nur möglich, weil das EU-Parlament beharrlich geblieben ist. Einzelne Mitgliedstaaten wollten diese Maßnahme bis zuletzt verhindern, die EU-Kommission wollte das Gesetz in den letzten Jahren schon mehr als einmal zurückziehen, aber wir sind drangeblieben. Es ist eine von vielen notwendigen Maßnahmen und ein wichtiger Baustein für wirkliche Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz.“
„Die Richtlinie wird sicherstellen, dass Unternehmen ihre Auswahlverfahren anpassen und sie fairer, transparenter und mit klaren, vorab festgelegten Kriterien ausgestalten. Eine solche gesetzliche Vorgabe ist längst überfällig: Nach Schätzungen des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen sind derzeit nur 30,6 Prozent der Aufsichtsratsmitglieder weiblich und nur 8,5 Prozent der Vorstände in der EU mit Frauen besetzt“, so die Vize-Präsidentin des EU-Parlaments Regner. „Die EU-Mitgliedstaaten müssen bis Juni 2026 entweder eine Zielvorgabe von mindestens 40 Prozent Frauen, beziehungsweise dem unterrepräsentierten Geschlecht, in Aufsichtsräten erfüllen. Alternativ müssen 33 Prozent im Durchschnitt für beide Gremien, sprich Vorstand und Aufsichtsrat, erreicht werden. Ziel ist, bei der Auswahl zwischen gleich qualifizierten Kandidat*innen dem weniger vertretenen Geschlecht den Vorzug zu geben. Begleitend sind auch verhältnismäßige Sanktionen gegen Unternehmen vorgesehen, die gegen die Verpflichtung zu quantitativen Zielen und Auswahlverfahren verstoßen.“