Panama Adé

 20. Mai 2016

Die Veröffentlichung der Panama Papers hat eine Welle der Empörung ausgelöst und auch die Kommission dazu bewegt, über die OECD Leitlinien hinaus aktiv zu werden und ehrgeizigere Maßnahmen im Kampf gegen Steuerflucht zu erlassen. Die Steuerungleichheit zu Gunsten von Unternehmen und reichen Privatpersonen stellt ein demokratiepolitisches Problem. Vermögende können sich im Graubereich der Gesetzgebung bewegen und sich aussuchen, an welche Regeln sie sich in ihren Herkunftsländern halten und an welche nicht.

 

Als Reaktion auf die Panama Papers wird im Europäischen Parlament ein Untersuchungsausschuss eingerichtet. Gemeinsam mit meinen Kolleginnen werden wir einen Regelkatalog ausarbeiten, der es ermöglicht, illegitime Verhaltensweisen und illegale Aktivitäten sowohl von Unternehmen als auch von Privatpersonen zu ahnden. Wir wissen inzwischen, dass nicht nur multinationale Unternehmen sondern auch Privatpersonen ihr Vermögen in Panama geparkt haben.

 

Parallel dazu wurde am Donnerstag vom Europäischen Parlament im Konsultationsverfahren der Beschluss zum automatischen Informationsaustausch angenommen. Die ECOFIN-Einigung, also die Einigung der Finanzminister der EU-Mitgliedsländer ist zwar noch ausständig, aber im Grunde genommen geht es darum, dass in Zukunft multinationale Unternehmen Informationen bezüglich ihres Umsatzes, die Vorsteuergewinne, die bereits gezahlten und noch zu zahlenden Ertragsteuern, die Zahl der Mitarbeiterinnen, das ausgewiesene Kapital, die einbehaltenen Gewinne und die materiellen Vermögenswerte für alle Steuerhoheitsgebiete, in denen die multinationale Unternehmensgruppe einer Geschäftstätigkeit nachgeht, veröffentlichen bzw. zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedsländer austauschen müssen. Ich kann nicht nachvollziehen, dass hier – entgegen dem fraktionsübergreifenden Beschluss des Europäischen Parlaments – von nationaler Seite mit Geschäftsgeheimnissen argumentiert wird und man sich gegen die Veröffentlichung dieser Informationen ausspricht. Die Vergleichbarkeit von Indikatoren, wie zum Beispiel die Beschäftigtenzahl und die Höhe der Erträge in einem Land sind definitiv keine Geschäftsgeheimnisse. Diese Indikatoren sind essentiell, um Briefkastenfirmen zu identifizieren. Wenn wir volle Transparenz erreichen wollen, müssen diese Informationen auch veröffentlicht und vergleichbar gemacht werden.

 

Der zweite Punkt, der meiner Fraktion ein großes Anliegen ist, ist jener des Schwellenwerts. Die Kommission schlägt vor, dass die länderspezifische Berichtspflicht nur für multinationale Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro gelten soll. Wir als S&D-Fraktion wollen nicht nur die großen multinationalen Unternehmen, sondern so viele Konzerne wie möglich in die Pflicht zur länderspezifischen Berichterstattung nehmen. Hier besteht auf jeden Fall Nachbesserungsbedarf! Eine Möglichkeit wäre, so wie es auch für Banken im Rahmen von Basel IV gilt, den Schwellenwert mit 40 Millionen Euro Jahresumsatz festzulegen.

 

Presseaussendung „EU-Parlament setzt heute weitere Schritte für mehr Steuergerechtigkeit“