Mit der Überarbeitung der Entsende-Richtlinie Europa für ArbeitnehmerInnen fairer gestalten

 16. Oktober 2017

Im Beschäftigungsausschuss haben wir heute die Verhandlungsposition des EU-Parlaments zur Entsende-Richtlinie abgestimmt. Damit schaffen wir mehr Fairness für alle ArbeitnehmerInnen in Europa.

 

Die Verhandlungen für dieses Kompromisspaket waren langwierig und zäh. Besonders in den Reihen der konservativen Fraktionen setzen immer noch viele Abgeordnete auf Lohn- und Sozialdumping. Sie sehen in der Möglichkeit, billigere Arbeitskräfte aus den Staaten Osteuropas in die westlicheren Mitgliedstaaten zu holen und damit den Unternehmen ihren Wettbewerb auf Kosten der ArbeiterInnen zu gestatten, als legitimes Geschäftsmodell an. Dass dabei die Menschen mit den niedrigsten Einkommen, besonders im Pflege-, Transport- und Baubereich untereinander ausgespielt werden, ist ihnen egal. Aber unfairen Wettbewerb über die niedrigsten Löhne zu führen, ist kein Geschäftsmodell, das wir in Europa wollen. Die Überarbeitung stellt sicher, dass endlich das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ umgesetzt wird. Diese Chance gilt es nun in den anstehenden Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten und der Kommission zu nützen. Denn Lohndumping macht uns alle ärmer.

 

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort

Wir wollen die Richtlinie dahingehend ändern, dass entsandte ArbeitnehmerInnen für die gleiche Arbeit am gleichen Arbeitsplatz gleich entlohnt werden, wie die ansässigen ArbeitnehmerInnen. Das heißt beispielsweise, dass Unternehmen, die ihre ArbeitnehmerInnen für eine Großbaustelle in ein anderes Land mitnehmen, diese künftig gleich entlohnen müssen wie die ArbeitnehmerInnen vor Ort. Damit wird der Lohndruck auf die ansässigen ArbeitnehmerInnen gelöst und die Ausbeutung der entsandten beendet. Kosten für Reisen und Unterkunft im anderen Land dürfen in Zukunft nicht vom Lohn abgezogen werden, sondern müssen vom Arbeitgeber getragen werden. Die ArbeitgeberInnen sind außerdem verpflichtet, Zuschläge wie etwa für Nachtarbeit für alle ArbeitnehmerInnen zu bezahlen.

 

Kollektivverträge müssen eingehalten werden

In unserer Verhandlungsposition haben wir auch festgelegt, dass die Unternehmen alle in Europa geltenden Kollektivverträge bei entsendeten ArbeitnehmerInnen einhalten müssen. Davon profitieren alle Länder, auch Österreich. Denn so entschärft sich der Wettlauf um die niedrigsten Löhne europaweit. Jedes Land muss eine offizielle Website einrichten, auf der alle Informationen über die am jeweiligen Arbeitsort geltenden Kollektivverträge veröffentlicht werden.

 

Schärfere Regeln können auch für Subunternehmer gelten

In den Verhandlungen im EU-Parlament konnten wir weitere Verbesserungen erzielen. Auch Subunternehmen und Zeitarbeitsfirmen sollen in die Entsende-Richtlinie aufgenommen werden. In Österreich haben wir im Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz bereits eine erweiterte Auftragsgeberhaftung für unbezahlte Löhne, Beiträge und Abgaben. Nationale Regeln für Subunternehmer können auf ausländische Subunternehmer, die ArbeitnehmerInnen nach Österreich entsenden, voll angewendet werden. Im Verhältnis zur aktuellen Situation ist das ein absoluter Fortschritt. Damit sind auch die östlichen Mitgliedstaaten an Bord, denn diese Länder leiden oftmals darunter, die letzten in der Auftragskette zu sein. Etwa der berühmte Scheibtruhenfahrer, der scheinselbständig ist und Sozial- wie auch Lohndumping in Kauf nehmen muss.

 

Schutz und Gesundheit der Beschäftigten muss in EuGH Urteilen berücksichtigt werden

Wir SozialdemokratInnen setzten uns damit durch, dass in Zukunft der EuGH bei seinen Entscheidungen über Entsende-Fälle auch den Schutz und die Gesundheit der Beschäftigten berücksichtigen muss. Ein großer Erfolg! In den letzten 20 Jahre gab es eine Reihe von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs zur Entsenderichtlinie, die nur das Recht der Unternehmen, überall im Binnenmarkt ihre Dienstleistungen zu erbringen, stärkte. Wir haben deshalb die erweiterte Rechtsgrundlage durchgebracht, die näher an der Realität am Bau oder am Schlachthof dran ist und auch die sozialen Artikel der EU-Verträge, also Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit der ArbeitnehmerInnen, sichert.