Meilenstein für europäischen Datenschutz, Kieselstein für Beschäftigtendatenschutz

 18. April 2016

Das Europäische Parlament hat letzte Woche einen Meilenstein für den Europäischen Datenschutz verabschiedet, Die neue Datenschutzgrundverordnung, die europaweit den Datenschutz harmonisiert. Das Recht auf Vergessen und Gelöscht-werden im Internet wird erstmals europaweit festgeschrieben, Privatsphäre soll künftig „by Design“ gewährt werden. Aktuelle Software und Technik soll so gestaltet werden, dass sie automatisch die europäischen Datenschutzstandards einhalten.

 

Der Meilenstein wurde aber ohne die Beschäftigten gemacht. Während das Europäische Parlament sich noch für ein „Set an Mindeststandards“ im Beschäftigtendatenschutz aussprach, das europaweit gelten sollte, zB ein EU-weites Verbot Listen von „unangenehmen MitarbeiterInnen“ zu führen, einigten sich die Mitgliedstaaten darauf, sich lieber nicht zu einigen und klammerte den Beschäftigtendatenschutz einfach aus. Hier gilt jetzt eine sogenannte Bereichsausnahme und die Mitgliedstaaten sollen spezifischere Regeln zum Beschäftigtendatenschutz treffen.

 

Das Ergebnis ist äußerst unbefriedigend, die Beschäftigten sollen mobil sein, Europa will den Europäischen Digitalen Binnenmarkt schaffen, im Rahmen dessen braucht es einen eigenen Rechtsrahmen für den Beschäftigtendatenschutz. Die vielen Menschen, die Stützen Europas müssen auch in ihrer Eigenschaft als ArbeitnehmerInnen müssen europaweit hohen Schutz genießen dürfen.

 

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+CRE+20160413+ITEM-015+DOC+XML+V0//DE&language=de&query=INTERV&detail=3-544-000