Neben meiner Aufgabe als Vizepräsidentin geht die Arbeit in meinen vier Ausschüssen munter weiter. Zwei große und wichtige Dossiers verhandle ich gerade innerhalb des EU-Parlaments: einerseits die Richtlinie für mehr Lohntransparenz und andererseits bessere Kriterien aus arbeitsmarktpolitischer Sich in der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die Lohntransparenzrichtlinie zielt darauf ab den Gender Pay Gap, also die Lohnschere zwischen den Geschlechtern zu schließen. Die EU-Kommission hatte einen bereits ambitionierten Vorschlag gemacht, doch der Fokus lag noch auf den individuellen Rechten der Arbeitnehmer_innen. Diese sind natürlich sehr wichtig, aber die Aufgabe die Lohnschere zu schließen darf nicht auf den Schultern einzelner Arbeitnehmerinnen liegen – es braucht einen systematischen Ansatz und damit die Verantwortung der Mitgliedsstaaten und auch Unternehmen. Doch hier stehen die liberalen und konservativen Parteien im EU-Parlament auf der Bremse: denn wenn Gleichstellung Geld kostet, nämlich, weil Frauen endlich fair bezahlt werden, dann sind vor allem die Liberalen nicht mehr an Board. Wir verhandeln aber weiter und als Sozialdemokratie ist es unser Ziel so viel Transparenz wie nur möglich zu schaffen. Für die Unternehmen selbst durch klare gender-neutrale Bewertungskriterien, damit sie Handlungen setzen können gegen eine interne Lohnschere, aber auch für Beschäftigte, Gewerkschaften und Staaten.
Bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung, besonders wichtig im Rahmen des Green Deal, konnten wir bereits eine Einigung im Beschäftigungsausschuss erreichen: die Rechte von Gewerkschaften, Betriebsrät_innen und Angestellten entlang der weltweiten Wertschöpfungskette wurden klarer definiert und müssen künftig in den Unternehmensberichten genau erfasst sein. Auch hier geht es im Endeffekt um Transparenz – Unternehmen müssen nicht nur ihre finanziellen Berichte offen legen sondern auch über den Bereich der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit deutlich besser berichten. Die dafür notwendigen risikobasierten Analysen geben den Unternehmen selbst zunächst die Möglichkeit Risiken wie Kinderarbeit bei einem Subunternehmen zu erkennen und zu beenden. Und die Öffentlichkeit, vor allem die vielen NGOs in diesem Bereich, haben bessere Informationen, die auch gegengecheckt werden können mit lokalen Berichten.
Schließlich beginnt auch die Arbeit am großen Anti-Geldwäsche-Paket. Hier sind wir ganz am Anfang der EU Parlaments internen Arbeit: wir suchen den Austausch mit Expert_innen, prüfen die Vorschläge der Kommission und bereiten Vorschläge vor.
Zum Schluss noch eine besonders erfreuliche Nachricht: die sogenannte „Women on Boards“ Richtlinie – ein Vorschlag der EU-Kommission für mehr Frauen in Aufsichtsräten aus 2012 – ist nach 10 Jahren Blockade durch die Mitgliedsstaaten endlich verhandlungsreif! Als zuständige EU-Abgeordnete seit 2012 bin ich und mein Team hier über die letzten 10 Jahre unermüdlich drangeblieben und konnten die französische Ratspräsidentschaft davon überzeugen es nochmal zu versuchen, damit Deutschlands neue Regierung die Ampel auf Grün stellt. Mit etwas Druck auf die FDP durch die französischen Liberalen, ist dies nun endlich passiert und mit der neuen Position von Deutschland (und den Niederlanden) gibt es im Rat nun eine Mehrheit. Damit haben beide Ko-Gesetzgeber (Rat und Parlament) eine Position und können miteinander verhandeln. Das werde ich nun federführend für das EU-Parlament machen. Versprechen gehalten!