Kommissionsvorschlag für eine einheitliche Methode zur Berechnung von Gewinnen

 25. Oktober 2016

Meine Rede vom 25. Oktober im Europäischen Parlament zum Vorschlag der Kommission für eine „Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftssteuer Bemessungsgrundlage“:

 

„Der vorliegende Vorschlag der Kommission für eine einheitliche Methode zur Berechnung von Gewinnen ist ein erster wichtiger Schritt in Richtung Steuergerechtigkeit. Steuern müssen endlich dort gezahlt werden, wo die Gewinne erwirtschaftet werden. Um dieses Ziel wirklich zu erreichen, sehe ich noch Verbesserungsbedarf: Die Trennung der Bemessungsgrundlage von der Konsolidierung in zwei separate Richtlinien darf nicht dazu führen, dass die Konsolidierung auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben wird. Denn nur so können Gewinne auch dem Mitgliedsland zugerechnet werden, in dem sie entstehen.

 

Die gemeinsame Bemessungsgrundlage muss außerdem Hand in Hand mit EU-weiten Mindeststeuersätzen gehen. Aktuell beträgt die Körperschaftssteuer in Österreich 25 %, in Irland aber beispielsweise nur 12,5 %. Ohne Mindeststeuersätze können wir dem Steuerdumping kein Ende setzen.

 

Es sollen nur Unternehmen betroffen sein, deren Umsatz mehr als 750 Millionen Euro im Jahr beträgt. Damit wären nur 1,6 % der multinationalen Konzerne betroffen. Nicht zuletzt muss diese Schwelle daher deutlich niedriger angesetzt werden. Für eine faire Unternehmensbesteuerung braucht dieser Vorschlag also noch eine klare sozialdemokratische Handschrift.“