„Freiheit, eine Abtreibung durchzuführen“ wird Teil der französischen Verfassung und muss auch EU-rechtlich abgesichert werden
„Während Frauen- und Grundrechte auf der ganzen Welt unter Druck geraten, setzen französische Abgeordnete des Senats und der Nationalversammlung heute gezielt ein Zeichen dagegen: Die Freiheit, als Frau selbst über eine Schwangerschaft oder deren Beendigung zu entscheiden – das Selbstbestimmungsrecht der Frauen- , wird Teil der französischen Verfassung. Anlässlich des anstehenden Frauentags ein schönes und notwendiges Zeichen. Denn Frauenrechte sind auch in der EU noch lange keine Selbstverständlichkeit“, kommentiert SPÖ-EU-Abgeordnete und Mitglied im Gleichstellungsausschuss Evelyn Regner heute nach der Abstimmung über die Verfassungsänderung.
Regner, auch Vizepräsidentin des EU-Parlaments, sieht einen historischen Beschluss und hofft auf Signalwirkung für die gesamte EU: „Das französische Beispiel macht Mut und zeigt: Druck und Dranbleiben zahlen sich aus. Unser Nachbarland Slowenien hat das weibliche Selbstbestimmungsrecht bereits seit der Gründung der Republik verfassungsrechtlich abgesichert. Das muss uns wachrütteln: In Österreich muss der Schwangerschaftsabbruch endlich raus aus dem Strafgesetzbuch, dort hat er absolut nichts verloren. 50 Jahre nach Einführung der Fristenlösung ist es höchste Zeit, dass wir in Österreich endlich den nächsten Schritt in Richtung Gleichberechtigung gehen! Generell gilt: Der sichere und barrierefreie Zugang von Frauen zu Abtreibungen ist keine politische Frage, sondern Teil einer ganzheitlichen Gesundheitsversorgung. In einem reichen Land wie Österreich müssen wir allen Frauen diese Gesundheitsversorgung zur Verfügung stellen. Aber ich will noch weitergehen: Das Recht auf einen legalen, sicheren und freiwilligen Schwangerschaftsabbruch muss in die Europäische Grundrechtecharta, es muss für alle Frauen in der EU gelten!“