Großer Erfolg für Steuertransparenz bei reformierter Aktionärsrichtlinie

 10. Juli 2015

Ein riesiger Schritt zur Eindämmung von Steuerhinterziehung ist gelungen: Nach langen Verhandlungen und mehrmaliger Verschiebung wurde am Mittwoch die reformierte Aktionärsrichtlinie vom Europäischen Parlament angenommen. Konzerne müssen dadurch künftig offen legen, wieviel Gewinn sie machen, wie viele Steuern sie zahlen und wie viele staatliche Beihilfen sie erhalten – aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten. Die Annahme dieses sogenannten country-by-country reporting ist ein großer Erfolg von uns SozialdemokratInnen.

 

Transparenz als Schlüsselfaktor

 

Durch die länderspezifische Offenlegung erreichen wir ein hohes Maß an Transparenz – sowohl für die (Steuer-) Behörden als auch für die Öffentlichkeit – und ermöglicht es, Steuervermeidungsstrategien aufzudecken. Dabei steht der gute Ruf des Unternehmens auf dem Spiel und der Druck steigt, sich korrekt zu Verhalten. Wir haben dadurch die richtigen Weichen im Kampf gegen Steuersümpfe und für mehr Steuergerechtigkeit gestellt. Gerade nach dem Bekanntwerden des Lux-Leaks-Skandals ist das umso wichtiger.

 

Rechte von ArbeitnehmerInnen und AktionärInnen gestärkt

 

In der reformierten Aktionärsrichtlinie ist vorgesehen, dass AktionärInnen mindestens alle drei Jahre über die Vergütung des Unternehmensvorstands abstimmen können. Zusätzlich konnten wir SozialdemokratInnen im EU-Parlament erreichen, dass ArbeitnehmerInnen zur Politik der Vergütung Stellung nehmen dürfen, noch bevor diese der Hauptversammlung vorgelegt wird.

Die ArbeitnehmerInnen sind an einem langfristigen Erfolg des Unternehmens interessiert und können sinnvolle Ratschläge geben. Davon können auch die Shareholder nur profitieren. Das ist ein wichtiger Fortschritt für ArbeitnehmerInnen, in deren Mitgliedstaaten bisher keine Unternehmensmitbestimmung galt.

Wir werden nun rasch die Verhandlungen mit Rat und Kommission aufnehmen, sodass die Richtlinie so schnell wie möglich umgesetzt wird und ein wichtiger Schritt in Hinblick auf Steuergerechtigkeit und MitarbeiterInnenbeteiligung gesetzt wird.