Gesundheitsschutz, Arbeitszeitregelungen und ArbeitnehmerInnenmitbestimmung sind keine Verwaltungslasten

 12. April 2016

SPÖ-EU-Delegationsleiterin: Qualität der Rechtssetzung geht vor Quantität – Erleichterungen für BürgerInnen, nicht nur für Unternehmen gewährleisten

„Unter dem Deckmantel von Bürokratieabbau darf die Europäische Kommission nicht soziale, Gesundheits- und ökologische Standards untergraben. Mitgliedstaaten müssen auf nationaler Ebene höhere Sozial-, Umwelt- und Konsumentenschutzstandards festlegen dürfen, welche nicht als ungerechtfertigte Überregulierung (sog. ‚Gold-Plating‘) kritisiert werden, das stellt das Europäische Parlament in seinem Bericht klar. Arbeitsrecht, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und Umweltschutz sind keine Verwaltungslasten, sondern hart erkämpfte und nicht zur Diskussion stehende Rechte der Bürgerinnen und Bürger“, stellt SPÖ-EU-Delegationsleiterin Evelyn Regner bei der heutigen Abstimmung zum REFIT-Programm klar. Mit dem REFIT-Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtssetzung soll der gesamte europäische Rechtsbestand auf unnötige Verwaltungslasten und administrative Hürden überprüft werden.

 

„VertreterInnen der Wirtschaft und Industrie auch aus Österreich lobbyieren bereits massiv im Rahmen der REFIT-Programms. Wichtige Gesetzgebung, wie etwa die Arbeitszeitrichtlinie oder Richtlinien zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz werden einer eingehenden Überprüfung unterzogen, mit dem Ziel, Vereinfachungsmöglichkeiten ausfindig zu machen. Derzeit prüft die Kommission etwa die ArbeitnehmerInnenschutz-Rahmenrichtlinie mit ihren 23 Einzel-Richtlinien auf Vereinfachungspotential. Hier muss genau im Auge behalten werden, ob eine Vereinfachung auch das gleiche Schutzniveau garantieren kann. In Wirklichkeit will ich eine stetige Verbesserung der Standards für ArbeitnehmerInnen erreichen und nicht bloß bestehende Standards verteidigen“, erklärt Regner.

 

Regner, Sprecherin der europäischen SozialdemokratInnen im Rechtsausschuss, sagt: „Europäische Gesetzgebung muss so ausführlich wie nötig, aber so effektiv und unbürokratisch wie möglich ausgestaltet werden. Der Bericht stellt von Parlamentsseite unmissverständlich klar, dass die Agenda für bessere Rechtsetzung auch kein Vorwand für die Umgehung von Sozialpartnerübereinkommen sein darf. Ruhezeiten von ArbeitnehmerInnen sowie Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zählen da ebenso dazu, wie die Möglichkeit, dass Sozialpartner ihre Aufgabe weiter wahrnehmen können.“