Der 8. März stand heuer stark unter dem Zeichen der Gewalt: jener in den Wirren des Krieges in der Ukraine aber auch der Gewalt innerhalb der EU, die Frauen tagtäglich erleben müssen. Immer noch sind 1 von 3 Frauen Gewalt ausgesetzt – meist durch einen (Ex)Partner. In Österreich alleine wurden letztes Jahr 31 Frauen aus dem Leben gerissen. Doch die EU-Kommission hat endlich das lang erwartete Gewaltschutzpaket vorgestellt!
Worum geht’s?
Mit der vorgeschlagenen Richtlinie werden europaweit Vergewaltigung ohne Einwilligung, Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen (FGM) sowie Cyber-Gewalt unter Strafe gestellt. Die neuen Vorschriften verbessern außerdem den Zugang von Betroffenen zur Justiz und fordern die Mitgliedstaaten dazu auf, eine einzige Anlaufstelle einzurichten, um alle Unterstützungs- und Schutzdienste zu zentralisieren. Für Betroffene sollte angemessener und spezialisierter Schutz und Unterstützung bestehen, wie in Form von kostenfreien Beratungsstellen und Krisenzentren für Vergewaltigungsopfer.
Die zentralen Elemente des neuen Vorschlags:
- Einstufung von Vergewaltigung, Verstümmelung weiblicher Genitalien und Cybergewalt als Straftatbestand
- Sichere Melde- und Risikobewertungsverfahren
Mit dem Vorschlag soll auch gegen die hohe Dunkelziffer vorgegangen werden. Es werden neue Möglichkeiten eingeführt, um Gewalttaten auf geschlechtersensible, sicherere, einfachere, leichter zugängliche – auch online – und bei Minderjährigen auch auf kinderfreundliche Weise zu melden. Fachkräfte wie Beschäftigte im Gesundheitswesen oder in der Psychiatrie sollen auch nicht mehr durch Vertraulichkeitsregelungen daran gehindert, begründete Verdachtsfälle zu melden, wenn eine unmittelbare Gefahr ernsthafter körperlicher Schäden besteht. Die Behörden werden außerdem verpflichtet, individuelle Risikobewertungen vorzunehmen. Ausgehend von entsprechenden Bewertungen müssten die Behörden für sofortigen Schutz durch Sperr- oder Schutzanordnungen sorgen.
- Bessere Koordinierung und Zusammenarbeit
Die Mitgliedstaaten sollen best practices austauschen und einander in Strafsachen konsultieren, auch über Eurojust und das Europäische Justizielle Netz. Um die Fortschritte zu verfolgen und die Situation in allen Mitgliedstaaten zu beobachten, schlägt die Kommission zudem eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten vor, Daten über Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu erheben, die alle fünf Jahre in eine EU-weite Erhebung einfließen. Das wäre ein riesen Sprung!