Der Europäische Gerichtshof hat in der Frage, ob EU-Staaten ZuwanderInnen aus anderen EU-Staaten Sozialleistungen verwehrt werden dürfen, ein Grundsatzurteil gefällt.
Die derzeitige Rechtslage besagt, dass EU-BürgerInnen, die sich länger als drei Monate in einem anderen Mitgliedsstaat aufhalten, auch für ihren Unterhalt aufkommen müssen. Ansonsten ist eine legale Zuwanderung nicht zulässig. Anlassfall war die Klage einer arbeitslosen und nicht arbeitssuchenden Rumänin. Deutschland verweigerte ihr Hartz-IV-Leistungen, worauf sie sich an das Sozialgericht wandte. Der Fall wurde dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Dieser stellte am 11. November in einem Grundsatzurteil klar, dass in bestimmten begründeten Fällen Zuwanderern aus anderen EU-Ländern Sozialleistungen verweigert werden dürfen. Die zuständige Behörde muss dabei nachweisen können, dass eine Person sich allein mit dem Ziel in einen Mitgliedsstaat begeben hat, um in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen und somit nachweislich ein Missbrauch vorliegt.
Ich begrüße dieses Urteil insofern, als dass es Rechtssicherheit für Länder und Gemeinden schafft und klare Regeln vorgibt. Gleichzeitig hat der EuGH auch die Notwendigkeit der Einzelfallprüfung festgehalten. An diesem Grundprinzip unserer Rechtsordnung darf nicht gerüttelt werden, eine Prüfung von Fall zu Fall muss selbstverständlich sein.
Mit dieser Entscheidung wird auch den Europagegnern und Populisten in der Frage des Sozialmissbrauchs der Wind aus den Segeln genommen. Ihnen geht es um die Einschränkung des Grundrechts der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU. Ebenso haltlos sind auch Behauptungen von einem vermeintlichen Ansturm auf die Sozialsysteme.
Ganz besonders stört mich, dass allzu oft unter den Tisch fallen gelassen wird, dass sich der Großteil der EinwanderInnen aus anderen EU-Staaten aktiv um eine Arbeitsstelle bemüht, um sich ein besseres Leben aufzubauen.
Deshalb werden wir SozialdemokratInnen die Versuche einer Einschränkung des Grundrechts der Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht hinnehmen und diese entschieden bekämpfen.