Im November habe ich gemeinsam mit anderen Abgeordneten folgende Anfrage bezüglich des EU-weites Verbot des Einsatzes von Wildtieren in Zirkussen gestellt:
Gesundheitskontrollen bei der Verbringung von Zirkustieren sollten aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1739/2005 der Kommission durchgeführt werden, darin sind Anforderungen an die Tiergesundheit für die Verbringung von Zirkustieren zwischen Mitgliedstaaten festgelegt.
Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) wird in der EU durch die Verordnungen über den Handel mit wildlebenden Arten umgesetzt, die in mancher Hinsicht über die Bestimmungen des CITES-Übereinkommens hinausgehen, darunter die Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates.
Studien zufolge sind die Gesundheitskontrollen und Kontrollen des Handels mit sowie des Besitzes von Wildtieren nur schwer umzusetzen, da Zirkusse nicht nur ständig ihren Standort wechseln, sondern auch häufig ihren Namen und ihre Darbietungen ändern.
Darüber hinaus kommt es beim Einsatz von Wildtieren in Zirkussen regelmäßig zu Unfällen mit Domteuren, Zirkusangestellten und Besuchern.
In den letzten Jahren haben ethische und sicherheitsbezogene Bedenken mit Blick auf den Einsatz von Wildtieren in Zirkussen zugenommen, was in einer Reihe von Mitgliedstaaten zu Gesetzesänderungen geführt hat. 16 Mitgliedstaaten haben bereits ein vollständiges oder teilweises Verbot des Einsatzes von Wildtieren erlassen.
Wird die Kommission einen Vorschlag für ein EU-weites Verbot des Einsatzes von Wildtieren in Zirkussen vorbereiten, um so einen harmonisierten Ansatz für den Umgang mit der Gefahr für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit und den illegalen Handel mit Wildtieren in den Mitgliedstaaten sicherzustellen?
Dazu gab es keine Antwort von Seiten der Kommission.