Unionsweites Verbot des Einsatzes von Wildtieren in Zirkussen

 16. Juni 2016

Im Juni habe ich gemeinsam mit anderen Abgeordneten folgende Anfrage bezüglich des Unionsweites Verbot des Einsatzes von Wildtieren in Zirkussen gestellt:

 

Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1739/2005 der Kommission zur Festlegung der Veterinärbedingungen für die Verbringung von Zirkustieren zwischen Mitgliedstaaten sollten bei der Verbringung von Zirkustieren Gesundheitskontrollen durchgeführt werden.

Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) wird in der EU durch die Verordnungen über den Handel mit wildlebenden Arten umgesetzt, die in mancher Hinsicht über die Bestimmungen des CITES-Übereinkommens hinausgehen, darunter die Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates.

 

Studien zufolge sind jedoch die Gesundheitskontrollen und Kontrollen des Handels mit oder des Besitzes von Wildtieren nur schwer umzusetzen, da Zirkusse nicht nur ständig ihren Standort wechseln, sondern auch ihren Namen und ihre Darbietungen ändern.

Darüber hinaus kommt es beim Einsatz von Wildtieren in Zirkussen regelmäßig zu Unfällen mit Dompteuren, Zirkusangestellten und Besuchern.

In den letzten Jahren haben ethische und sicherheitsbezogene Bedenken mit Blick auf den Einsatz von Wildtieren in Zirkussen zugenommen, was in einer Reihe von Mitgliedstaaten zu Gesetzesänderungen geführt hat. 16 Mitgliedstaaten haben bereits ein vollständiges oder teilweises Verbot des Einsatzes von Wildtieren erlassen.

 

Wird die Kommission einen Vorschlag für ein unionsweites Verbot des Einsatzes von Wildtieren in Zirkussen vorbereiten, um so einen harmonisierten Ansatz für den Umgang mit der Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung und den illegalen Handel mit Wildtieren in den Mitgliedstaaten sicherzustellen?

                                                              

Dazu gibt es noch keine Antwort von Seiten der Kommission.