Die Europäische Kommission hat Anfang Mai ihre Strategie mit drei Säulen für den Digitalen Binnenmarkt vorgestellt. Die Juncker-Kommission hat den Digitalen Binnenmarkt zu einer Priorität ihrer Aufgaben erklärt. Vorsicht ist vor allem bei Arbeitsbedingungen in diesem Bereich geboten.
Die drei Säulen
Die erste Säule befasst sich mit besserem Zugang für KonsumentInnen und Unternehmen zu digitalen Gütern. Dort soll unter anderem der grenzüberschreitende Online-Handel durch entsprechende Regelungen vereinfacht und gefördert, die Preistransparenz bei Paketzustelldiensten und die Vereinfachung der Mehrwertsteuersysteme beschlossen werden.
Ebenfalls fällt das sogenannte ungerechtfertigte geoblocking (das regionale Sperren von Inhalten im Internet in bestimmten Mitgliedstaaten) darunter. Denn hier werden künstlich Grenzen gezogen, wo es keine geben sollte.
Innerhalb der zweiten Säule werden wachstumsfördernde Maßnahmen im Bereich der digitalen Netzwerke behandelt. Dort steht eine Reform des audiovisuellen media Rahmen, sowie EU- Telekom Regeln an.
Die dritte Säule möchte das Wachstumspotential der digitalen Wirtschaft durch Europäische cloud Initiativen fördern.
Obacht bei Arbeitsbedingungen
Die Mitteilung der Kommission ist grundsätzlich unterstützenswert. Der uneingeschränkte Zugang zum Internet und zu Wissen muss für alle Bürgerinnen und Bürger gegeben und leistbar sein.
Digitalisierung muss jedoch von beiden Seiten gesehen werden. Die KonsumentInnen könne bereits eigene Schuhe oder ihr Müsli online designen und es wird zu ihnen nach Hause geschickt.
Gerade im Bereich der Dienstleistungen führen Kosteneinsparungen jedoch zu atypischen Arbeitsverhältnissen. Das digitale Potential soll in der Weise genutzt werden, dass es qualitativ hochwertige Berufe fördert, dem Gemeinwohl dient und der sozialen Gerechtigkeit und Innovation in Europa. Wir SozialdemokratInnen fordern daher ein verantwortungsvolles, europäisches, digitales Recht einzuführen. Nicht nur die schaffenden KünstlerInnen, sondern auch die KonsumentInnen und natürlich die ArbeitnehmerInnen müssen ausreichend geschützt sein.