Bei Panama-Leaks – dem größten Datenleck in der Geschichte mit 11,5 Millionen Dokumenten – haben wir es mit zweierlei Paar Schuhen zu tun:
Zum einen geht es um die Steuervermeidungpraktiken von multinationalen Unternehmen, die sich im Graubereich der geltenden Gesetze bewegen und zum anderen um Steuerhinterziehung von privaten Reichen, die Schwarzgeld in Briefkastenfirmen verstecken, um es dort blütenweiß zu waschen und es in die Realwirtschaft zurückzubringen. Das ist im Vergleich zu LuxLeaks-Skandal die große Neuerung – es sind die großen Multis, aber auch die privaten Superreichen, die immer reicher werden und den Einkommensunterschied zwischen arm und reich immer weiter anheizen. Zudem haben wir es mit einem demokratiepolitischen Problem zu tun: Vermögende können es sich aussuchen, an welche Steuerregeln sie sich an ihren Herkunftsländern halten und an welche nicht während jeder Konsument, jede/r ArbeitnehmerIn die anfallenden Steuern an den Staat entrichtet.
Durch die Offshore-Leaks, Lux-Leaks und nun Panama-Leaks ist es nun endlich zu einem Umdenken in der Kommission gekommen. Wir haben in den letzten Jahren – unter anderem auch durch die Arbeit des TAXE-Sonderausschusses im Europäischen Parlament, der infolge des Lux-Leaks-Skandals einberufen wurde, einiges auf den Weg gebracht. Die Kommission hat wesentliche Forderungen des EU-Parlaments aufgegriffen, um genau diese illegitimen und illegalen Geschäfte von Multinationalen Unternehmen und Superreichen auszumerzen: Der automatische Informationsaustausch zwischen den Behörden, an dem 100 Staaten teilnehmen werden und die verpflichtende länderweise Berichterstattung für Banken und Konzerne sind Meilensteine im Kampf gegen Steuerhinterziehung und -vermeidung. Diese Woche hat der Kommissar Jonathan Hill den Vorschlag zu dieser Veröffentlichungspflicht von Steuern und Gewinnen, die im Ausland erwirtschaftet werden, vorgelegt. Der Vorschlag wird nun im EU-Parlament an die zuständigen Ausschüsse verteilt, und die VerhandlungsleiterInnen der Fraktionen werden bestimmt, die den Vorschlag in den kommenden Monaten weiter bearbeiten.
Doch es bleibt noch einiges zu tun: Was wir brauchen ist ein länderübergreifendes Unternehmensregister, um die eigentlichen Nutznießer von Unternehmen ausforschen zu können. Ein solches Unternehmensregister wird im Rahmen der Geldwäscherichtlinie umgesetzt. Jedoch gibt es hier Verbesserungsbedarf: Die Verknüpfung der nationalen Unternehmensregister zwischen den Mitgliedsländern und eine Ausweitung auf Drittstaaten sind weitere erforderliche Maßnahmen. Eine weitere effiziente Maßnahme ist ohne Zweifel unsere Kernforderung: Gewinne sind dort zu versteuern, wo diese erwirtschaftet werden. Kein Vermögen, kein Kapital darf die Europäische Union verlassen ohne vorher im jeweiligen Mitgliedsland versteuert zu werden!