52% der jährlichen berufsbedingten Todesfälle in der Europäischen Union sind auf arbeitsbedingte Krebserkrankungen zurückzuführen, davon sind 80% asbestbedingt.
Asbest ist also die häufigste Ursache für arbeitsbedingte Krebserkrankungen in Europa und das, obwohl Herstellung und Verkauf in der EU seit 2005 in den meisten Mitgliedsstaaten verboten ist. Die Sozialdemokratische Fraktion fordert die Kommission daher auf, die Grenzwerte für Asbestexposition vorrangig auf 0,001 Fasern/cm3 (1000 Fasern/m3) zu aktualisieren, eine Reihe von Schutzmaßnahmen – insbesondere die sichere Entfernung von Asbest – zu verstärken und auf ein weltweites Verbot von Asbest hinzuarbeiten. Um Beschäftigte und Mieter:innen noch besser zu schützen, fordern wir auch ein öffentliches Asbestregister und die systematische Überprüfungen von Gebäuden vor dem Verkauf oder der Vermietung.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits durch Asbest erkrankt sind, müssen außerdem Zugang zu Früherkennung, Behandlung, Rehabilitation und Entschädigung haben. Zudem braucht es eine europäische Strategie zur sicheren Entfernung von Asbest aus Gebäuden. Das EU-Parlament ist in der Abstimmung Ende Oktober diesen Forderungen gefolgt. Nun liegt es an der Europäischen Kommission gesetzliche Veränderungen vorzuschlagen. Nur so kann das Ziel von Null Todesfällen durch Arbeit auch erreicht werden.