Im Juli 2014 habe ich folgende Anfrage bezüglich der Arbeitsbedingungen bei Qatar Airways gestellt:
Die Arbeitsbedingungen bei der Fluggesellschaft Qatar Airways, die auch zahlreiche europäische Flughäfen anfliegt, nehmen immer drastischere Formen an. Es gibt laut Medienberichten zahlreiche Beispiele nicht hinnehmbarer Verhaltensweisen seitens Qatar Airways, die einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Privatsphäre der MitarbeiterInnen darstellen; vor allem Frauen sind massiv betroffen. Willkürliche Kündigungen und Durchsuchungen von Privaträumen sind angeblich an der Tagesordnung. Zudem müssen weibliche Flugbegleiterinnen eine fünfjährige Heiratssperre unterschreiben und danach den Arbeitgeber im Falle einer Heirat um Erlaubnis fragen; eine Frau soll nun aus Angst vor Jobverlust sogar abgetrieben haben.
1. Sind der Kommission die Vorwürfe bekannt?
2. Welche Maßnahmen kann und wird die Kommission ergreifen, um eine Verbesserung für die Beschäftigten zu erzielen?
3. Plant die Kommission, mögliche Zusammenschlüsse und Kooperationen von Qatar Airways mit europäischen Airlines zu prüfen und die Maßnahmen der Berichterstattung über „nichtfinanzielle Informationen“ („non-financial reporting“) auf solche Zusammenschlüsse und/oder Kooperationen auszuweiten?
Antwort von Herrn Kallas im Namen der Kommission (19.9.2014)
1. Die in Medienberichten erhobenen Vorwürfe gegen Qatar Airlines sind der Kommission bekannt, allerdings liegt bisher keine Bestätigung dieser Vorwürfe durch andere Quellen vor.
2. Die Kommission ist nicht befugt, Verbesserungen der Arbeitsbedingungen von Angestellten einer Fluggesellschaft in einem Drittland durchzusetzen. Auf EU-Ebene werden verschiedene multilaterale Abkommen mit Drittländern geschlossen, die auch Klauseln für den Bereich Soziales enthalten, allerdings gibt es kein Abkommen der EU mit Katar.
In der Mitteilung der Kommission von 2012 über die künftige Luftfahrtaußenpolitik der EU wurden Bedenken bezüglich der mangelnden Transparenz der Wertschöpfungskette in der Luftfahrt in den Golfstaaten und unfairen Wettbewerbsbedingungen zwischen den schnell expandierenden Luftfahrtunternehmen der Golfstaaten (Emirates, Etihad und Qatar Airways) und EU-Luftfahrtunternehmen geäußert. Auf dieses Problem wurde in den Schlussfolgerungen des Rates zu der erwähnten Mitteilung besonders hingewiesen.
Im Einklang mit denSchlussfolgerungen des Rates hat die Kommission im November 2013 in Saudi-Arabien einen Luftfahrtdialog mit den Golfstaaten begonnen. Die Kommission hat das Ziel, durch Rechts‐ und Verwaltungsvorschriften gleiche Bedingungen und ein faires Wettbewerbsumfeld zu schaffen. Dies würde ab einem gewissen Stadium zu einem umfassenden Abkommen zwischen der EU und den Golfstaaten führen, dass auch den Bereich Soziales abdecken würde.
3. Die Kommission verfolgt die Entwicklung in der Luftfahrtindustrie, insbesondere Kooperationsabkommen und Fusionen von Fluggesellschaften, im Hinblick auf mögliche Wettbewerbseinschränkungen. Dies gilt auch für mögliche Kooperationsabkommen zwischen europäischen Fluggesellschaften und Qatar Airlines, die unter Artikel 101 AEUV fallen würden, und jeglicher Fusionen der Qatar Airlines mit einer europäischen Fluggesellschaft, wenn die Fusion einem anmeldepflichtigen Zusammenschluss gemäß Verordnung (EG) Nr. 139/2004[1] entspricht.
[1] Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen („EG-Fusionskontrollverordnung“) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1-22: http://ec.europa.eu/competition/mergers/legislation/regulations.html