Anfrage an die Kommission
Neun Jahre nach der Krise ist die Jugendarbeitslosigkeit in der EU mit 19 % immer noch erschreckend hoch. Laut einer Studie von Eurofound entstehen dadurch jährliche Kosten in Höhe von 153 Mrd. EUR bzw. 1,2 % des EU BIPs. Die Jugendgarantie als wichtigste europäische Maßnahme zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit ist mit einem Budget von lediglich 6,4 Mrd. EUR ausgestattet. Der Europäische Rechnungshof stellt fest, dass mit den verfügbaren Ressourcen aus dem EU-Haushalt allein nicht die gesamte Bevölkerungsgruppe der NEETs erreicht werden kann.
- Ist die vorgeschlagene Erhöhung der Mittelausstattung im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens von 6,4 auf 8,4 Mrd. EUR im europäischen Kontext ausreichend genug, um nachhaltig das Problem der Jugendarbeitslosigkeit zu lösen, wenn Organisationen wie die ILO die jährlichen Kosten für die Erreichung aller NEETs auf etwa 21 Mrd. EUR schätzen?
- Kann die Kommission garantieren, dass ausreichend Finanzmittel zur Finanzierung der Jugendgarantie bis 2020 zur Verfügung stehen werden?
- 43,4 % aller jungen ArbeiterInnen haben temporäre Arbeitsverträge, die laut einer Studie des Europäischen Parlaments von der Qualität niedrigere Standards aufweisen als bei Vollzeitbeschäftigten. Ist die Kommission bereit, zusammen mit dem Beschäftigungsausschuss Qualitätskriterien auszuarbeiten, die bei Arbeitsplatzangeboten im Rahmen der Jugendgarantie gelten sollen?
Antwort der Kommission
Die Kommission hat wiederholt darauf hingewiesen, dass für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa in erster Linie die Mitgliedstaaten zuständig sind, die über die erforderlichen Strukturen und Mittel verfügen. Die Aufgabe der Kommission besteht darin, sie u. a. durch Bereitstellung von EU-Mitteln bei der Umsetzung einer Jugendgarantie zu unterstützen.
Mit den im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bereitgestellten 6,4 Mrd. EUR sind über 1,6 Mio. junge Menschen unmittelbar unterstützt worden. Im Zuge der Überarbeitung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) hat die Kommission vorgeschlagen, die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im Zeitraum 2017-2020 mit einer weiteren Milliarde Euro auszustatten; dieser Betrag soll durch Mittelzuweisungen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in gleicher Höhe ergänzt werden. Das Europäische Parlament und der Rat haben sich damit einverstanden erklärt, diesen Betrag auf 1,2 Mrd. EUR anzuheben und durch einen entsprechenden Betrag von 1,2 Mrd. EUR aus dem ESF zu ergänzen; die endgültige Genehmigung durch den Rat steht allerdings noch aus. Diese Erhöhung würde es ermöglichen, bis 2020 mindestens eine weitere Million junger Menschen zu unterstützen. Darüber hinaus fördert der ESF im Programmplanungszeitraum 2014-2020 die Beschäftigung junger Menschen im Rahmen der ESF-Investitionspriorität 8.ii mit 12,5 Mrd. EUR, die alljährlich circa 4,4 Mio. jungen Menschen unmittelbar zugutekommen. Hinzu kommen insgesamt 11 Mrd. EUR (1), die für Maßnahmen wie die Modernisierung von Arbeitsverwaltungen bereit stehen und die indirekt auch die Beschäftigungssituation junger Menschen verbessern werden, sowie rund 27 Mrd. EUR, die dem thematischen Ziel Nr. 10 (allgemeine und berufliche Bildung) zugewiesen sind, das insbesondere jungen Menschen zugutekommt.
Wie die Kommission bereits 2016 in ihrer Mitteilung „Die Jugendgarantie und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen — Dreijahresbilanz“ (2) und im Anschluss an die Schlussfolgerungen des Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) vom 8. Dezember 2016 und die Empfehlungen des Rechnungshofs angekündigt hat, leistet die Kommission außerdem einen Beitrag zu den Diskussionen im Beschäftigungsausschuss über Standards für Kriterien zur Bewertung der Qualität von Angeboten im Rahmen der Jugendgarantie.
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