Breite Unterstützung für EU-Linie kam von Österreich
„Es freut uns, dass der Rat erstmals in der europäischen Geschichte Schlussfolgerungen über LGBTI-Rechte (lesbian, gay, bisexual, transgender und intersex) angenommen hat. Damit ist der Rat zum ersten Mal auf Forderungen des Europäischen Parlaments, aber auch der Kommission, LGBTI-Rechte auf EU-Ebene stärker zu schützen und Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von LGBTI weiter auszubauen, eingegangen. Das ist ein wesentlicher Schritt in Richtung gesetzliche Gleichstellung – und hier geht es um die konkrete weitere Ausgestaltung von Grund- und Menschenrechten, die jeder Person zustehen“, sagen Evelyn Regner, SPÖ-EU-Delegationsleiterin und Peter Traschkowitsch, Bundes- und Wiener Landesvorsitzender der Sozialdemokratischen LGBTI-Organisation SoHo, heute gegenüber dem SPÖ-Pressedienst und weiter: „Natürlich hätten wir uns gewünscht, dass der ehrgeizigere Text angenommen wird. Polen, Ungarn, Litauen und Lettland haben jedoch den Text in den Verhandlungen verwässert. Breite Unterstützung kam hingegen von Anfang an vor allem aus Österreich, Belgien, Dänemark und Schweden.“
Vorreiterin in Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsfragen war und ist stets die Europäische Union. Die Forderungen des EU-Parlaments für eine Strategie gegen Homophobie und die aktuellen Schlussfolgerungen des Rates gehen in die richtige Richtung. Klar muss aber sein, dass nationale Besonderheiten nicht als Vorwand genommen werden dürfen, grundlegende Rechte von LGBTI-Personen zu untergraben. „Ein Schwerpunkt der Schlussfolgerungen des Sozialminister-Rates ist, dass weder kulturelle noch traditionelle oder religiöse Werte Diskriminierungen rechtfertigen dürfen“, so Traschkowitsch. Allerdings ist der Text viel schwächer und weniger ehrgeizig im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf der niederländischen Präsidentschaft, dessen Annahme schließlich von Polen und Ungarn blockiert und verwässert wurde. In den Verhandlungen fielen klare Aussagen zu LGBTI-Familien und deren Rechte unter den Tisch, stärkere Betonung fanden die klar ‚nationalen Zuständigkeiten‘ in diesem Bereich. „Das kann jedoch wieder einen Schwung in die Annahme der Antidiskriminierungs-Richtlinie geben, die seit Jahren vom Rat blockiert wird“, kommentiert Regner und bezieht sich dabei auf die erste Maßnahme, die die Kommission vorgeschlagen hat.
Die Schlussfolgerungen des Rates beschreiben das primäre EU-Ziel und die Verpflichtung daraus, Ungleichheiten zu beseitigen und Diskriminierung aus verschiedenen Gründen zu bekämpfen, einschließlich jener wegen des Geschlechts und der sexuellen Orientierung. Anstrengungen auf dem Gebiet der vergleichenden Datenerfassung, im Bereich der gezielten Sensibilisierungsmaßnahmen in Schlüsselbereichen wie Beschäftigung, Bildung, Gesundheit und Sport, sowie im Bereich der Information über gewährleistete Rechte wurden festgelegt.
„Wir können uns über einen Etappensieg freuen! Es war nicht so klar, dass Schlussfolgerungen des Rates zu diesem Thema angenommen würden. Wir sehen dies als ersten und tollen Erfolg, angesichts der sehr kontroversen Debatten zu diesem Thema unter den Mitgliedstaaten. An diesem Beschluss muss jetzt intensiv weitergearbeitet werden auf europäische Ebene, aber auch in den einzelnen Mitgliedstaaten. Dazu wird es einen neuen Anlauf auf europäischer Ebene geben, wenn Malta die Ratspräsidentschaft führt“, so Traschkowitsch. SPÖ-Europaabgeordnete Regner: „Einige Bereiche wurden verwässert, andere Bereiche ausgespart. Die Richtlinie zu Benachteiligungen außerhalb der Arbeitswelt muss rasch umgesetzt werden. Wie lange wollen wir die Richtlinie noch von Präsidentschaft zu Präsidentschaft schieben?“ Sie verweist auch auf die progressive politische Arbeit der sozialdemokratischen Fraktion (S&D) in diesem Bereich und das erst kürzlich veröffentliche Positionspapier dazu.