SPÖ-EU-Delegationsleiterin: „Geschlechterausgewogenheit ist essentiell – EuGH wird Vorreiterrolle spielen“
„Der Europäische Gerichtshof befindet sich derzeit in einer schwierigen Lage. Um Abhilfe zu schaffen und die starke Judikatur abzusichern, soll die Zahl der RichterInnen am EuGH erhöht werden. Notwendig ist die Aufstockung aufgrund der steigenden Anzahl von Fällen. 2007 waren es 722 Fälle, in denen der EuGH urteilen musste. Im April 2015 waren 1.311 Fälle anhängig und noch nicht entschieden. Verfahren dauern zu lange, teilweise sechs Jahre“, erklärt SPÖ-EU-Delegationsleiterin Evelyn Regner. Das EU-Parlament in Straßburg hat heute einen Vorschlag des Rats zur schrittweisen Verdopplung der EuGH-RichterInnen auf insgesamt 56 bis 2019 angenommen. Regner, sozialdemokratische Sprecherin für Rechtsangelegenheiten im EU-Parlament, stimmte unter zwei Bedingungen zu: „Eine geschwächte Gerichtsbarkeit, die nicht effizient arbeiten kann, ist inakzeptabel. Ob es tatsächlich 28 zusätzliche RichterInnen braucht, ist fraglich. Um dies zu überprüfen, haben wir eine Revisionsklausel durchgesetzt. Außerdem haben wir die Ausgewogenheit der Geschlechter festgeschrieben, also 50:50. Der EuGH wird eine Vorreiterrolle für alle europäischen Institutionen spielen.“
„Der Europäische Gerichtshof ist über die Jahre einer zunehmenden Mehrbelastung ausgesetzt. Als Konsequenz kommt es in vielen Fällen zu einer überlangen Verfahrensdauer. Das verstößt gegen die Grundrechtecharta. Außerdem entstehen durch das Nichthandeln Schadenersatzkosten in Millionenhöhe, die die Mehrkosten für die Aufstockung der RichterInnen übersteigen“, erklärt Regner. „Der EuGH fällt immer wieder Urteile gegen sehr große und mächtige Unternehmen. Ein Beispiel ist das Max-Schrems-Urteil. Wir brauchen eine Gerichtsbarkeit auf europäischer Ebene, die schnell reagiert und qualitativ gute Urteile trifft“, betont die Abgeordnete.
Bereits 2011 hatte der EuGH eine Gesetzgebungsinitiative auf den Weg gebracht, um mit mehr personellen Ressourcen die steigende Arbeitsbelastung zu bewältigen. Der Rat einigte sich schließlich auf 28 zusätzliche RichterInnen. Regner: „Wir waren mit dem Ratsbeschluss nicht sehr zufrieden, aber immerhin sind jetzt die Geschlechterausgewogenheit und die Revisionsklausel festgehalten. So kann die Erhöhung der Anzahl der RichterInnen nach ein paar Jahren überprüft und gegebenenfalls rückgängig gemacht werden.“